Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore

Feststellanlagen Hamburg – Als Brandschutzunternehmen übernehmen wir die Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Feststellanlagen in Hamburg und deutschlandweit. Gerne beraten wir Sie rund um Feststellanlagen, Brandschutztüren und Brandschutztore.

Feststellanlagen für Brandschutztüren sind durch die Bauaufsicht zugelassene Einrichtungen, die dafür sorgen, dass Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geöffnet bleiben dürfen. Im Brandfall schließt die Brandschutztür automatisch nach dem Auslösen eines integrierten Rauchmelders oder kann problemlos manuell geschlossen werden.

Brände beginnen mit einer Rauchentwicklung, die meist unbemerkt verläuft. Binnen Sekunden breiten sich giftige Rauchgase aus, die für den Menschen tödliche Folgen haben. Eine offene Tür, die im Notfall nicht mehr geschlossen werden kann, würde binnen kurzer Zeit zu einer Katastrophe führen.

Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore benötigen für die Inbetriebnahme eine bauaufsichtliche Zulassung, die in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) erteilt wird.

Bei der Prüfung der Feststellanlage nach DIN 14677 werden grundsätzlich nur komplette Anlagen zugelassen. Bei einem nachträglichen Einbau von dazugehörigen Bauteilen ist eine neue Prüfung erforderlich. Ein einzelnes, nicht zugelassenes Bauteil hätte zur Folge, dass die gesamte Anlage nicht zugelassen ist. Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore verfügen mindestens über einen Brandmelder, wie zum Beispiel einen optischen Rauchmelder, eine automatische Auslösevorrichtung, eine Feststellvorrichtung und die Energiezufuhr für das System.

Derzeit gibt es zwei Arten der Feststellanlagen für Brandschutztüren, die sich in ihrer Bauart unterscheiden. Hierzu gehören Anlagesysteme, die mit einem Haltemagneten ausgestattet sind und Anlagen, die über eine elektromechanische Gleitschiene verfügen. Wir beraten Sie gerne, welches Anlagesystem für Ihren Betrieb in Frage kommt.

Instandhaltung, Prüfung und Wartung der Feststellanlagen

Wie jedes technische Gerät, muss auch die Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore regelmäßig geprüft und gewartet werden. Seit März 2011 wird diese Vorschrift nach DIN 14677 geregelt. Diese Norm beinhaltet auch die maximale Betriebszeit der Rauchmelder.

Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Vorgeschrieben ist neben der regelmäßigen Instandhaltung zudem eine Prüfung und Inspektion der Funktionstüchtigkeit, die in einem Abstand von höchstens drei Monaten durchgeführt werden muss.

Ebenso muss im Rahmen einer Wartung für ein störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte der Feststellanlage gesorgt werden. Das Prüfen und Warten darf ausschließlich durch einen zertifizierten Instandhalter oder einen Fachbetrieb erfolgen. Solange im Zulassungsbescheid keine kürzere Wartungsfrist angegeben ist, muss die Wartung der Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore einmal pro Jahr erfolgen.

Die Instandhaltung, Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore können wir, als Fachbetrieb für Feuerlöschtechnik in Hamburg, gerne für Sie übernehmen.