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Brandschutz Bonn – Vorbeugen bedeutet Sicherheit

Brandschutz Bonn – Brandschutz ist ein äußerst komplexes Thema und für den Laien schwer zu durchschauen. Gerade für Betriebe ist es jedoch ausgesprochen wichtig, alle Richtlinien, Gesetze und Auflagen zu beachten und korrekt umzusetzen, um im Falle eines Brandes die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten ergriffen zu haben.

Bei der Umsetzung von Brandschutz-Auflagen müssen sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Landesbauordnungen, die DGUV-Vorschriften und DIN-Normen beachtet werden. Wir als Brandschutzunternehmen unterstützen Sie sie gerne beratend und tätig bei der Umsetzung aller notwendigen Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehme in Bonn und Umgebung.

Was versteht man unter Brandschutz?

Unter dem Begriff Brandschutz versteht man alle Maßnehmen, die dazu dienen, einen Brand zu verhindern, einzudämmen oder erfolgreich zu bekämpfen.

Dabei wird der Brandschutz grob in den abwehrenden und den vorbeugenden Brandschutz unterteilt. Der abwehrende Brandschutz ist in der Hauptsache Sache professioneller Feuerlöschkräfte.

Der vorbeugende Brandschutz betrifft Bauherren bzw. Unternehmen, Betriebe oder Betreiber eines Gebäudes. Dabei geht es speziell um die Vermeidung von Bränden und deren Eindämmung, bzw. das Verhindern der Ausbreitung von Bränden.

Brandschutz Bonn - die drei Bereiche

Abb.: Brandschutz Bereiche

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz beginnt bereits bei der Planung des Gebäudes und ist fortlaufend im betrieblichen Alltag zu berücksichtigen. Um bei den vielen Brandschutzmaßnahmen einen besseren Überblick zu haben, wird der Brandschutz in drei Bereiche unterteilt, denen bestimmte Maßnahmen zugeordnet werden.

Der vorbeugende Brandschutz teilt sich auf in:

  • den baulichen Brandschutz
  • den anlagentechnischen Brandschutz
  • den organisatorischen Brandschutz

Der bauliche Brandschutz

Zum baulichen Brandschutz werden alle Maßnahmen im und am Gebäude gerechnet, die darauf abzielen, Brände zu verhindern, bzw. deren Ausbreitung zu verlangsamen. Dazu gehören beispielsweise die Auswahl von Bauteilen und -materialien, die bestimmte Feuerwiderstandsklassen aufweisen, Brandschutztüren, Brandabschnitte, die Fluchtwegplanung, Notausgänge, Mindestbreiten von Fluren und Treppenhäusern und vieles mehr.

Der anlagentechnische Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Anlagen, die Brände verhindern bzw. deren Ausbreitung verlangsamen sollen oder dem Löschen von Bränden dienen.

Dazu gehören beispielsweise RWA (Rauchabzugsanlagen), Sprinkleranlagen, Feststellanlagen bei Brandschutztüren, Brandmeldeeinrichtungen, Notfallbeleuchtung, Feuerlöscher und Wandhydranten. Wichtig ist, dass alle Brandschutzeinrichtungen regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Der organisatorische Brandschutz

Hierunter fallen alle organisatorischen Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes. Dazu gehören u.a. die Erstellung von Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen, die Ausbildung von Brandschutzhelfern, die Brandschutzunterweisung für Betriebsangehörige und die Einhaltung von Wartungsintervallen aller Brandschutzanlagen wie Brandschutztüren, RWA oder auch Feuerlöschern. Auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, der bei der Umsetzung aller Maßnahmen unterstützend tätig ist, gehört in diesen Bereich.