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Brandschutzbeauftragter Lüneburg

Brandschutzbeauftragter Lüneburg – Unternehmer müssen in Deutschland zahlreiche Richtlinien und Gesetze, die für vorbeugenden, betrieblichen Brandschutz gelten, kennen und für deren Umsetzung sorgen. Insbesondere im Bereich des organisatorischen Brandschutzes kann ein Unternehmer sich von einem Brandschutzbeauftragten unterstützen lassen.

Ein Brandschutzbeauftragter kann zahlreiche Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz übernehmen und so die Unternehmensleitung entlasten.

Wir von Safety Feuerlöschtechnik verfügen über entsprechend geschultes Personal und können Ihrem Betrieb in Lüneburg oder Umgebung einen externen Brandschutzbeauftragten zur Seite stellen. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen.

Ist ein Brandschutzbeauftragter für Betriebe Pflicht?

Betriebe in Deutschland sind verpflichtet, die geltenden Gesetze rund um den betrieblichen Brandschutz einzuhalten, müssen dafür aber nicht zwingend einen Brandschutzbeauftragten beschäftigen.

In bestimmten Fällen kann ein Brandschutzbeauftragter jedoch zwingend erforderlich sein:

  • wenn es die Gefährdungsbeurteilung ergibt,
  • wenn die Bauschutzverordnung einen Brandschutzbeauftragten vorschreibt,
  • wenn die Feuerversicherung einen Brandschutzbeauftragten fordert.

Die Benennung eines Brandschutzbeauftragten kann aber prinzipiell auch dann sinnvoll sein, wenn sie nicht zwingend erforderlich ist. Denn so kann gesichert werden, dass alle wichtigen Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes getroffen werden und die Sicherheit aller Betriebsangehörigen gewährleistet wird.

Wer darf Brandschutzbeauftragter werden?

Nur, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, kann als Brandschutzbeauftragter tätig sein. Die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ beschreibt die genauen Anforderungen und auch die Aufgaben, die ein Brandschutzbeauftragter wahrnehmen kann.

Der Arbeitgeber kann entweder einen Betriebsangehörigen oder eine externe Person zum Brandschutzbeauftragten bestellen. Wird ein Betriebsangehöriger bestellt, muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass dieser für die Wahrnehmung der Aufgaben im betrieblichen Brandschutz von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt wird. Außerdem muss er für Aus- und Weiterbildung des Brandschutzbeauftragten sorgen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?

Die Aufgaben, die einem Brandschutzbeauftragten übertragen werden können, sind in der DGUV Information 205-003 spezifiziert. Hierzu gehören u.a.:

  • Die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teile A, B und C
  • Das Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Das Mitwirken bei der Ausarbeitung von den Brandschutz betreffenden Betriebsanweisungen
  • Die Beratung der Unternehmensleitung bei der Ausstattung des Betrieb mit Löscheinrichtungen
  • Die Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen und Alarmplänen
  • Die Kontrolle der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Die Unterstützung der Unternehmensleitung bei Brandschutzunterweisungen
  • Die Durchführung von Räumungsübungen

Welche Aufgaben genau wahrgenommen werden sollen und der dafür vorgesehene zeitliche Aufwand wird im Bestellungsschreiben schriftlich festgelegt.

Wenn Sie noch Fragen rund um Brandschutzbeauftragte in Lüneburg oder Umgebung haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!

Brandschutzbeauftragter Lüneburg – Wir sind Ihr Partner

Als Brandschutzunternehmen haben wir entsprechend geschultes Personal und werden gerne für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig. Informationen über unsere weiteren Leistungen rund um den Brandschutz Lüneburg finden Sie auch unter folgenden Links: