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Flucht- & Rettungspläne und Feuerwehrplan-Erstellung in Braunschweig

Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne sind wichtige Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes. Während Flucht- & Rettungspläne Beschäftigten und Besuchern den schnellsten und sicheren Weg aus einem Gebäude zeigen, unterstützen Feuerwehrpläne die Einsatzkräfte bei der Orientierung und bei der Durchführung eines Feuerwehreinsatzes.

Wir erstellen und aktualisieren Flucht- & Rettungspläne in Braunschweig sowie Feuerwehrpläne für Unternehmen, Gewerbebetriebe und andere Gebäude. Dabei berücksichtigen wir die baulichen und betrieblichen Gegebenheiten ebenso wie die jeweils geltenden Vorschriften und Anforderungen.

Flucht- & Rettungspläne in Braunschweig

Ein Flucht- und Rettungsplan gibt Personen in einem Gebäude eine schnelle Orientierung im Gefahrenfall. Der Plan zeigt insbesondere die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie wichtige Einrichtungen für den Brandschutz und die Erste Hilfe.

Ein Flucht- und Rettungsplan kann unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • den Gebäudegrundriss und die aktuelle räumliche Aufteilung
  • den eigenen Standort („Sie sind hier“)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Notausgänge und Ausgänge
  • Standorte von Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • gegebenenfalls Wandhydranten und weitere brandschutztechnische Einrichtungen
  • Sammelstellen
  • Verhaltenshinweise für den Brand- und Gefahrenfall
  • die erforderlichen Sicherheits- und Brandschutzzeichen

Die Darstellung muss übersichtlich, gut lesbar und an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst sein. Flucht- und Rettungspläne sind außerdem aktuell zu halten und bei relevanten baulichen oder betrieblichen Änderungen zu überprüfen.

Flucht- & Rettungsplan

Abb.: Flucht- & Rettungspläne dienen der schnellen Orientierung im Notfall

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?

Nach der Arbeitsstättenverordnung sind Flucht- und Rettungspläne für Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, wenn dies aufgrund der Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung erforderlich ist. Die ASR A2.3 nennt hierfür beispielsweise unübersichtliche Fluchtwegführungen, einen hohen Anteil ortsunkundiger Personen, erhöhte Gefährdungen oder Gefahren aus angrenzenden Bereichen.
Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Für die Gestaltung und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist insbesondere die DIN ISO 23601 relevant.

Feuerwehrplan-Erstellung in Braunschweig

Ein Feuerwehrplan verfolgt einen anderen Zweck als ein Flucht- und Rettungsplan: Er richtet sich an die Feuerwehr und andere Einsatzkräfte und stellt wichtige Informationen für die schnelle Orientierung und Einsatzplanung bereit.

Bei der Feuerwehrplan Erstellung in Braunschweig werden unter anderem Informationen zu folgenden Bereichen dargestellt:

  • Grundstück und Gebäude
  • Zufahrten und Feuerwehrflächen
  • Geschosse und Gebäudestruktur
  • Brandabschnitte
  • Brandmelde- und Löschanlagen
  • Löschwasserversorgung
  • besondere Gefahren und Gefahrstoffe
  • Absperr- und Abschalteinrichtungen
  • brandschutztechnisch relevante Einrichtungen
  • besondere Hinweise für den Feuerwehreinsatz

Die Grundlage für Feuerwehrpläne bildet insbesondere die DIN 14095. Zusätzlich sind bei der Erstellung die örtlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Feuerwehr Braunschweig verfügt hierfür über eigene Vorgaben zur Erstellung und Gestaltung von Brandschutzplänen.

Wann wird ein Feuerwehrplan benötigt?

Feuerwehrpläne sind nicht automatisch für jedes Gebäude vorgeschrieben. Ob ein Feuerwehrplan erforderlich ist, hängt unter anderem von der Art, Nutzung und Größe eines Gebäudes sowie von den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen ab.

Feuerwehrpläne können beispielsweise bei Sonderbauten, größeren Gewerbe- und Industrieanlagen, Gebäuden mit komplexen Strukturen oder bei besonderen Brand- und Explosionsgefahren erforderlich sein. Eine Verpflichtung kann sich unter anderem aus der Niedersächsischen Bauordnung, Sonderbauvorschriften, der Baugenehmigung oder einer entsprechenden Forderung der zuständigen Behörde ergeben.

Für Objekte in Braunschweig sind darüber hinaus die Vorgaben der Feuerwehr Braunschweig zu beachten. Bestehende Feuerwehrpläne müssen bei baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen entsprechend fortgeschrieben werden. Die Feuerwehr Braunschweig sieht außerdem eine regelmäßige Prüfung der Pläne auf Aktualität vor.

Flucht- und Rettungsplan oder Feuerwehrplan – was ist der Unterschied?

Beide Planarten dienen dem Brandschutz, haben jedoch unterschiedliche Zielgruppen und Aufgaben:

Flucht- & Rettungsplan Feuerwehrplan
Für Beschäftigte und Besucher Für die Feuerwehr und Einsatzkräfte
Unterstützt die Selbstrettung Unterstützt die Einsatzplanung
Zeigt Flucht- und Rettungswege Zeigt einsatzrelevante Informationen
Aushang im Gebäude Bereitstellung für die Feuerwehr nach den geltenden Vorgaben
Grundlage unter anderem: ArbStättV, ASR A2.3, DIN ISO 23601 Grundlage insbesondere: DIN 14095 und örtliche Anforderungen

Ein Feuerwehrplan ersetzt daher keinen Flucht- und Rettungsplan. Umgekehrt enthält ein Flucht- und Rettungsplan nicht die für die Feuerwehr erforderlichen einsatzbezogenen Informationen eines Feuerwehrplans.

Erstellung und Aktualisierung Ihrer Pläne in Braunschweig

Wir übernehmen die Erstellung, Überarbeitung und Aktualisierung von Flucht- & Rettungsplänen und Feuerwehrplänen in Braunschweig. Dafür werden die vorhandenen Planunterlagen und die tatsächlichen Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigt und die erforderlichen brandschutztechnischen Informationen in den jeweiligen Plan eingearbeitet.

Bei Feuerwehrplänen berücksichtigen wir neben den einschlägigen Normen auch die für Braunschweig geltenden Anforderungen. So entstehen Pläne, die auf das jeweilige Gebäude und dessen Nutzung abgestimmt sind.

Ob erstmalige Erstellung, Anpassung nach einem Umbau oder Aktualisierung bestehender Pläne: Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Umsetzung und stimmen die erforderlichen Unterlagen mit den zuständigen Stellen ab. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

Rund um den vorbeugenden und betrieblichen Brandschutz Braunschweig können wir auch folgende Leistungen anbieten:

Alle Leistungen erbringen wir deutschlandweit – sprechen Sie uns gerne an!