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Externer Brandschutz­beauf­tragter Henstedt-Ulzburg

Brandschutzbeauftragter Henstedt-Ulzburg – Ein Brandschutzbeauftragter in Unternehmen übernimmt zahlreiche Aufgaben rund um den Brandschutz, insbesondere, wenn es um die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes geht. So trägt der Brandschutzbeauftragte entscheidend zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Wir erklären Ihnen, was die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind und ob Sie einen Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb benötigen. Wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen möchten, werden wir gerne für Sie in Henstedt-Ulzburg und Umgebung tätig.

Die Aufgaben eines Brandschutz­beauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter in Unternehmen spielt eine wichtige Rolle beim betrieblichen Brandschutz, wobei der Schwerpunkt seiner Arbeit auf der Umsetzung und der Einhaltung des Brandschutzkonzeptes des Betriebs liegt.

Zu den Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten gehören u.a.:

  • Die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Das Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz und bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Das Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • Das Mitwirken bei der Umsetzung aller den Brandschutz betreffenden Anforderungen von Behörden und Versicherern
  • Das Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Die Beratung des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsstätte mit den richtigen Feuerlöscheinrichtungen
  • Die Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, der Feuerwehrpläne sowie der Alarmpläne und die Veranlassung der Aktualisierung, sofern diese nicht mehr aktuell sind
  • Die Kontrolle aller Sicherheitskennzeichnungen
  • Die Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • Die Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen der Beschäftigten

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Grundsätzlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Betrieben nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist. Zum einen können besondere Brandgefahren in Betrieben einen Brandschutzbeauftragten notwendig machen, zum anderen kann auch die Feuerversicherung die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.

Aber auch, wenn es nicht zwingend erforderlich ist, kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Unterstützung des Arbeitgebers durchaus sinnvoll sein. Denn ein Brandschutzbeauftragter entlastet den Arbeitgeber durch die Übernahme wichtiger Aufgaben rund um den Brandschutz und erhöht zudem die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfolgt grundsätzlich durch den Unternehmer. Dabei kann sowohl ein Betriebsangehöriger als auch eine externe Person beauftragt werden. Die Person, die die Funktion eines Brandschutzbeauftragten erfüllen soll, über eine entsprechende Aus- bzw. Fortbildung verfügen.

Externer Brandschutzbeauftragter Henstedt-Ulzburg

Gerne werden wir für Ihr Unternehmen in Henstedt-Ulzburg und Umgebung als externer Brandschutzbeauftragter tätig.

Sollten Sie noch Fragen zu unserem Angebot rund um den Brandschutz und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Henstedt-Ulzburg haben, stellen Sie gerne hier Ihre Anfrage:

Rund um den Brandschutz in Henstedt-Ulzburg

Wir bieten weitreichende Leistungen rund um den Brandschutz in Henstedt-Ulzburg und bundesweit an. Zu unserem Angebot zählen Beratung, Planung von Brandschutzkonzepten, Verkauf und Installation von Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Prüfung und Wartung aller Brandschutzeinrichtungen. Darüber hinaus führen wir Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter durch.  Mehr über unser Angebot in Henstedt-Ulzburg finden Sie unter folgenden Links: