Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen

Kommt es innerhalb eines Gebäudes beispielsweise zu einem Brand, müssen alle sich darin befindenden Personen das Gebäude schnellstmöglich verlassen. Entsprechende Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen weisen den Weg und erhöhen die Sicherheit beziehungsweise verhindern schwerwiegende Unfälle.

Um Rettungswege für den Notfall zu markieren, reicht eine herkömmliche Beleuchtung keinesfalls aus. Unsere Rettungszeichenleuchte für Ihren Fluchtweg erfüllt alle vorgeschriebenen Standards und wird in regelmäßigen Abständen gewartet. Somit stehen Sie auf der sicheren Seite.

Ein Merkmal der Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen ist unter anderem, dass diese über eine eigene Stromversorgung verfügt. Fällt das Hauptstromnetz aus, sind die Fluchtwege nach wie vor gekennzeichnet.

Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen für verschiedene Einsatzbereiche

Das Gesetz schreibt vor, dass Rettungswege eindeutig und ausreichend beleuchtet, sowie gekennzeichnet werden müssen. Nur somit ist sichergestellt, alle Evakuierungsmaßnahmen treffen zu können.

In folgenden Einsatzbereichen sind Notbeleuchtungen vorgeschrieben:

  • Schulen
  • Parkgaragen
  • Kaufhäuser
  • Hotels
  • Restaurants und Gaststätten
  • Unternehmen und Produktionsstätten

Vorteile der Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen

Wünschen Bauherren oder Gebäudeinhaber die Installation von Rettungsleuchten, steht ihnen eine große Variantenvielfalt zur Auswahl. Die Montage erfolgt universal, wahlweise sind die einzelnen Elemente an der Decke oder den Wänden anbringbar.

Kommt es zu einem Notfall, ist das System mit einer Überbrückungsdauer von 3 Stunden ausgestattet. Zudem besteht die Möglichkeit zwischen einer Dauer- und Bereitschaftsschaltung.

Zum Einsatz kommen hochwertige LED-Leuchtmittel in der Farbe Weiß, welche auch von weitem deutlich erkennbar sind. Damit im Ernstfall alle Fluchtwege klar gekennzeichnet sind, erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Wartung und Prüfung der Notbeleuchtung.

Das System lädt sich dauerhaft eigenständig auf und verfügt über eine Statusanzeige, bei der wahlweise Betrieb oder Störung signalisiert werden.

Gesetzliche Bestimmungen für die Beleuchtung und Kennzeichnung von Rettungswegen

Die von uns angebotenen Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen erfüllen alle gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört die DIN EN 60598-2-22, VDE 0108, welche vorschreibt, dass Notausgänge mit genormten Sicherheitszeichen gekennzeichnet sein müssen. Darüber hinaus ist es erforderlich, die angebrachten Zeichen von einer externen Lichtquelle beleuchten zu lassen.

Des Weiteren gilt:

  • Es ist eine minimale Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung von 1 Lux für Rettungswege mit bis zu 2 Meter Breite erforderlich. Der mittlere Bereich darf dabei mit nicht weniger als 0,5 Lux ausgeleuchtet werden.
  • Bei der Installation von Leuchten sind diese mindestens 2 Meter über dem Boden anzubringen.
  • Um in einem Notfall Panik in kleinen Räumen oder Fahrstühlen zu vermeiden, ist eine sogenannte Panikbeleuchtung vorgeschrieben. Diese dient dazu, die betroffenen Personen zu beruhigen.
  • Es gilt starke Kontraste zwischen der Notbeleuchtung und dem Hintergrund zu vermeiden. Denn dies kann dazu führen, dass flüchtende Personen plötzlich unter Sehstörungen leiden. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, einer möglichen Blendung entgegenzuwirken (EN 1838).

Regelmäßiger Service: Notbeleuchtung Wartung

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, prüfen wir Ihre Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen in regelmäßigen Abständen. Bei der Notbeleuchtung Wartung stellen wir sicher, dass das komplette System störungsfrei arbeitet und im Notfall sofort einsatzbereit ist.

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema oder interessieren sich für die Installation von Sicherheitsbeleuchtung, steht Ihnen unser kompetentes Team jederzeit zur Verfügung.