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Brandschutztüren und Feststellanlagen Flensburg

Brandschutztüren Flensburg – Große Wohn- und Geschäftsgebäude werden im Rahmen des baulichen Brandschutzes in sog. Brandabschnitte aufgeteilt. Ein Brandabschnitt ist ein abgegrenzter Bereich, von dem im Brandfall Feuer und Rauch nicht auf benachbarte Brandabschnitte übergehen soll. Das wird dadurch erreicht, dass Brandabschnitte durch raumabschließende Bauteile, die Widerstand gegen Feuer und Rauch bieten, voneinander getrennt werden. Zu den Bauteilen, die Brandabschnitte voneinander trennen, gehören sowohl Brandwände als auch Brandschutztüren und -tore.

Wichtig ist, dass Brandschutztüren stets geschlossen sind, bzw. im Falle eines Brandes selbsttätig schließen, da sie nur so die Funktion der Brandabschottung erfüllen können. Daher sind sie häufig mit sog. Obertürschließern ausgestattet. Brandschutztüren dürfen auf keinen Fall durch Keile oder ähnliche Vorrichtungen am Schließern gehindert werden.

Sollen diese Türen oder Tore regelmäßig über einen längeren Zeitraum geöffnet bleiben, müssen sie mit Feststellanlagen ausgerüstet sein.

Wie funktioniert eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage sorgt dafür, dass Brandschutztüren, die beispielsweise betriebsbedingt ständig geöffnet sind, im Brandfalle selbsttätig schließen. Dafür verfügen Feststellanlagen über folgende Bauteile:

  • Rauchschalter oder Rauchmelder
  • Magnet oder Türschließer als Feststellvorrichtung
  • Handtaster zur manuellen Türschließung
  • Netzgerät für die Energieversorgung

Kommt es zu einem Brand, wird dieser vom Rauchschalter erkannt und die Brandschutztür wird automatisch geschlossen. Das passiert übrigens auch, wenn der Rauchschalter defekt ist.

Feststellanlagen müssen vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sein, im Zulassungsbescheid werden alle zugelassenen Einzelteile mit Hersteller und Typ aufgeführt. Werden Bauteile nachträglich durch andere ersetzt, muss eine erneute Zulassung erfolgen.

Zudem sind sowohl die Prüfung als auch die Wartung der Anlagen in regelmäßigen Abständen durch entsprechende DIN-Normen vorgeschrieben.

Brandschutztüren Wartung Flensburg / Feststellanlagen Wartung

Es versteht sich von selbst, dass Brandschutztüren mit Feststellanlagen stets betriebsbereit sein müssen. Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Brandschutztüren mit Feststellanlagen in Flensburg ist daher unverzichtbar.

Die Brandschutztüren Wartung erfolgt in der Regel alle 12 Monate. Unsere Mitarbeiter sind Fachkräfte für Feststellanlagen und übernehmen die jährliche Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Flensburg. So sorgen wir dafür, dass Ihre Anlage stets betriebsbereit und einsatzfähig ist.

Als Brandschutzunternehmen werden wir für Sie in Flensburg tätig

Wenn Sie einen Ansprechpartner für alle Leistungen rund um den Brandschutz in Flensburg benötigen, sind Sie bei uns richtig. Wir bieten als Brandschutzunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg alle Leistungen rund um den Brandschutz deutschlandweit an und kommen auch gerne zu Ihnen nach Flensburg.
Neben der Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen bieten wir auch die Wartung von Feuerlöschern und Wandhydranten, sowie die Ausstattung Ihres Betriebs mit Sicherheitsbeleuchtung, Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen und die Erstellung von Feuerwehrplänen.

Wenn Sie noch Fragen bezüglich Brandschutztüren, Feststellanlagen oder auch allgemeine Fragen zum Brandschutz in Arbeitsstätten und Betrieben haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Themen rund um Feuerlöscher und Brandschutz.