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Brandschutztüren / Feststellanlagen Pinneberg

Brandschutztüren Pinneberg – Brandschutztüren sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse und fester Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe ist es, Öffnungen in feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt der Flammen zu sichern. So werden in einem Gebäude sog. Brandabschnitte gebildet. Brandschutztüren finden sich demzufolge z. B. in langen Fluren oder auch in Treppenhäusern.

Durch die Unterteilung in Brandabschnitte wird die Ausbreitung eines Feuers und/oder des sich entwickelnden Rauches im Gebäude gehemmt oder gar verhindert. Das ist wichtig, damit Rettungswege sowohl für noch im Gebäude befindliche Personen als auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr möglichst lange gefahrlos passierbar bleiben.

Wo genau Feuerschutzabschlüsse nötig sind, wird über die im jeweiligen Bundesland gültige Bauordnung geregelt, das ist in Pinneberg die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO).

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich aller Belange rund um Feststellanlagen und Brandschutztüren Pinneberg.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Prüfung oder Wartung Ihrer Brandschutztüren in Pinneberg wünschen, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.

Zulassung von Brandschutztüren

Feuerschutzabschlüsse jeder Art müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen werden. Die Zulassung hat eine 5-jährige Gültigkeit und kann anschließend verlängert werden, sofern dies beantragt wird.

Nach Zulassung einer Brandschutztür ist zu beachten, dass die Unterlagen des Herstellers und der Firma, die für den Einbau beauftragt wurde, vom Betreiber aufbewahrt werden. Des Weiteren benötigt der Betreiber den Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik und die Wartungsanleitung für die Tür.

Eine Brandschutztür besitzt ein Schild auf dem Türblatt, das nicht entfernt werden darf. Darauf finden sich folgende Angaben:

  • die Zulassungsnummer
  • die Feuerwiderstandsklasse
  • die Bauart (Ein-, bzw. Zweiflügelig)
  • das zuständige Materialprüfungsamt

Die Daten auf dem Schild müssen mit den Unterlagen des Herstellers übereinstimmen.

Wenn Sie Fragen zur Zulassung Ihrer Brandschutztüren in Pinneberg haben, kontaktieren Sie uns. Als Brandschutzunternehmen kennen wir uns mit den geltenden Vorschriften für Brandschutztüren und Feststellanlagen bestens aus und übernehmen auch die Wartung Ihrer Brandschutztüren in Pinneberg, sowohl in der Kreisstadt als auch im gesamten Landkreis Pinneberg.

Anforderungen an Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen einen bestimmten Feuerwiderstand haben. Wir lange eine Brandschutztür dem Feuer standhalten kann, lässt sich an der Feuerwiderstandsklasse ablesen. Diese sind nach DIN 4102-5

  • T30 / T60: feuerhemmend / hochfeuerhemmend
  • T90, T120 und T180: feuerbeständig / hochfeuerbeständig

Das „T“ steht dabei für „Tür“ und die Zahl gibt die Zeit in Minuten an, die diese Tür dem Feuer Widerstand leisten kann, bevor sie funktionsuntüchtig ist. Bei einer Tür der Brandschutzklasse T60 sind das demnach 60 Minuten.

Achtung: Eine Brandschutztür ist nicht gleichzeitig auch rauchdicht! Rauchdichte Türen, also Rauchschutztüren, werden über die DIN 18095 geregelt. Sie sind mit umlaufenden Dichtungen ausgestattet, die ein Durchtreten von Rauch bis zu 200° C verhindern und die Rettung von Menschen oder Tieren ohne Atemschutzmaske ermöglichen.

Sowohl Brandschutztüren als auch Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein und immer geschlossen gehalten werden.

Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Brandschutztüren müssen geschlossen bleiben, um im Brandfall den Übertritt des Feuers auf den nächsten Brandabschnitt so lange wie möglich zu unterbinden. Das Offenhalten einer Brandschutztür oder auch einer Rauchschutztür ist verboten. Da dies jedoch durchaus sinnvoll sein kann, gibt es sogenannte Feststellanlagen. Diese halten Brandschutztüren offen, im Brandfall werden sie jedoch selbständig geschlossen.

Um dies zu ermöglichen, verfügen Brandschutztüren mit Feststellanlagen über folgende Bestandteile:

  • Energieversorgung der Anlage (muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein)
  • eine Feststelleinrichtung (z. B. Magnet)
  • eine Brandmeldevorrichtung wie z. B. ein Rauchmelder
  • ein roter manueller Handauslöser von 16 m2 Größe zum manuellen Schließen der Tür

Abnahme einer Feststellanlage

Die Abnahme einer eingebauten Feststellanlage erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik. Die Abnahmeprüfung muss vom Betreiber angefordert werden, woraufhin die Anlage auf Funktionstüchtigkeit und regelkonformen Einbau überprüft wird.

Das Prüfprotokoll ist vom Betreiber unbedingt aufzubewahren, denn es muss auf Verlangen von z. B. der Feuerwehr vorgelegt werden können.

Die kompletten Unterlagen für die Feststellanlagen, die vom Betreiber aufbewahrt werden müssen, enthalten:

  • das Abnahmeprotokoll
  • die Zulassung
  • die Wartungsanleitung
  • die Instandhaltungsprotokolle (Umfang, Datum, Ergebnis)

Zur vollständigen Dokumentation muss zudem eine genaue Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude vorhanden sein.

Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung Pinneberg

Die DIN 14677 regelt in Deutschland die Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen. Für die permanente Funktionstüchtigkeit der Anlage hat der Betreiber Sorge zu tragen. Mindestens einmal jährlich muss eine Prüfung durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen, das die Anlage auf ordnungsgemäße Funktion aller Bestandteile überprüft.

Zudem muss eine Wartung der Anlage erfolgen. Die Wartungsberichte gehören nach DIN 14677 in die Dokumentation der Feststellanlage.

Safety Feuerlöschtechnik ist ein fachlich qualifiziertes Unternehmen, dem es erlaubt ist, Feststellanlagen zu warten.

Mit Sitz in Hamburg erbringen wir unsere Leistungen rund um den Brandschutz in ganz Schleswig-Holstein. Gerne übernehmen wir die Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Pinneberg, Elmshorn, Itzehoe, Norderstedt und weiteren Städten und Gemeinden in ganz Schleswig-Holstein.

Weiteres über den Brandschutz in Pinneberg lesen Sie hier: Brandschutz PinnebergFeuerlöscher PinnebergRWA / NRA Anlagen Pinneberg