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RWA / NRA Hamburg – Rauchabzugsanlagen sind unverzichtbar

RWA Anlage / NRA Anlage Hamburg – Rauchabzugsanlagen sind unverzichtbar, wenn es um den vorbeugenden Brandschutz geht, denn die bei einem Brand entstehenden Gase sind hochgiftig und können schon nach kurzer Zeit zu lebensbedrohlichen Rauchvergiftungen führen. Eine funktionierende RWA bzw. NRA Anlage gewährleistet, dass sowohl der bei einem Brand entstehende Rauch als auch die Wärme abziehen können. RWA Anlagen sind daher ein bedeutender Teil des baulichen Brandschutzes.

Das Prinzip einer Rauchabzugsanlage ist immer dasselbe – durch Öffnungen im oberen Bereich des Gebäudes wird der Rauch nach außen geleitet. Im unteren Bereich des Gebäudes müssen Öffnungen für nachströmende Luft vorhanden sein. So kann der Rauch infolge des thermischen Auftrieb aus dem Gebäude entweichen. RWA Anlagen / NRA Anlagen sorgen dafür, dass Flucht- und Rettungswege länger passierbar bleiben und erleichtern der Feuerwehr und Rettungskräften die Arbeit.

Der Nutzen einer RWA Anlage für Umwelt- und Sachwertschutz

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen jedoch nicht ausschließlich dem Personenschutz, sie spielen auch eine bedeutende Rolle für den Umweltschutz und den Sachwertschutz.

Durch einen funktionierenden Rauchabzug kann der Löschmitteleinsatz geringgehalten werden kann, was Umweltschäden und Löschschäden minimiert. Der Wärmeabzug schließlich verringert die thermische Belastung des vom Brand betroffenen Gebäudes und schont so die Bausubstanz.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass RWA bzw. NRA-Anlagen folgenden Zielen dienen:

  • Personenschutz
  • Umweltschutz
  • Sachwertschutz

Somit sind RWA-Anlagen nicht nur in Hamburg unverzichtbar im Rahmen des baulichen Brandschutzes.

Rauchabzugsanlagen sind Bestandteil des baulichen Brandschutzes in Hamburg

In Deutschland sind Rauchabzugsanlagen (RWA Anlagen bzw. NRA Anlagen) Bestandteil jeder Bauordnung. Basierend auf der Musterbauordnung (MBO) sind Rauchabzüge für Treppen- und Kellerräume sowie Aufzugsschächte vorgeschrieben. Die genauen Vorschriften bezüglich Rauchabzugsanlagen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen nachzulesen, in Hamburg regelt die Hamburgische Bauordnung HBauO die Anforderungen an den Rauchabzug in Gebäuden.

Rauchabzugsanlagen Prüfung / Wartung

Nach Vorgabe der Muster-Prüfverordnung müssen RWA / NRA Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, unverzüglich nach wesentlichen Änderungen sowie regelmäßig innerhalb bestimmter Prüffristen durch anerkannte Sachverständige auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Die Wartung der Rauchabzugsanlagen erfolgt dabei entsprechend den Herstellervorschriften bzw. den Angaben des Errichters der Anlage.

RWA / NRA-Anlagen Wartung Hamburg

Nur die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandsetzung Ihrer RWA Anlage kann garantieren, dass die Anlage im Falle eines Brandes einwandfrei funktioniert.

Wir als Fachbetrieb für den Brandschutz übernehmen die RWA-Anlagen Wartung im Raum Hamburg für Sie. Selbstverständlich führen wir als Sachverständige die Wartung gemäß aller Hersteller- und Errichter-Vorgaben durch und verwenden bei Bedarf ausschließlich für die jeweilige Anlage zugelassene Ersatzteile.

Wenn Sie noch allgemeine Fragen zu Rauchabzugsanlagen in Hamburg und die Prüfung und Wartung haben, oder wenn Sie ein Angebot für die Wartung Ihrer RWA-Anlage in Hamburg wünschen, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Übrigens: Wir übernehmen nicht nur die Wartung Ihrer RWA / NRA- Anlagen in Hamburg, wir sind deutschlandweit für den Brandschutz im Einsatz. Informieren Sie sich auch auf folgenden Seiten:

Brandschutz Hamburg | Brandschutz Elmshorn | Brandschutz Norderstedt | Brandschutz Neumünster

Weitere Informationen über RWA / NRA Anlagen finden Sie auch auf der Seite Rauchabzug.