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Brandschutztüren Ostholstein

Brandschutztüren Ostholstein – Brandschutztüren mit oder ohne Feststellanlagen sind Teil des baulichen Brandschutzes. Brandschutztüren dienen dazu, bestimmte Gebäudebereiche voneinander abzugrenzen und so Feuer und Rauch daran zu hindern, in den jeweils nächsten Gebäudeteil überzutreten.

Feststellanlagen sorgen dafür, dass Brandschutztüren im Falle eines Brandes automatisch geschlossen werden. Brandschutztüren ohne Feststellanlagen sind grundsätzlich selbstschließend, d. h., dass sie nach dem Öffnen von alleine wieder zufallen.

Wenn Sie Immobilienbesitzer im Kreis Ostholstein sind, müssen Sie gewährleisten, dass die in Ihrem Gebäude befindlichen Brandschutztüren und Feststellanlagen immer einwandfrei funktionieren, damit die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Brandschutztüren mit Feststellanlagen – Mehr Sicherheit im Brandfall

Indem Brandschutztüren einen Brand für eine gewisse Zeit daran hindern, sich auszubreiten, erhalten Personen mehr Zeit, über Fluchtwege aus dem Gebäude zu gelangen und die Feuerwehr kann den Brand löschen, bevor er in weitere Gebäudeteile vordringt. So leisten Brandschutztüren einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit für Mensch und Sachwerte im Falle eines Brandes.

Brandschutztüren Ostholstein – Wir kommen zu Ihnen

Wir als Brandschutzunternehmen werden gerne für Sie tätig, wenn es um die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Brandschutztüren und Feststellanlagen in Ihrer Immobilie geht. Wir kommen zu Ihnen nach Grömitz, Neustadt, Oldenburg in Ostholstein, Timmendorfer Strand und weitere Orte im Kreis Ostholstein.

Brandschutztüren und Rauchschutztüren – Was ist der Unterschied?

Unterschieden wird zwischen Brandschutztüren und Rauchschutztüren. Brandschutztüren sollen in erster Linie das Feuer an der Verbreitung hindern, können aber zusätzlich auch als Rauchschutztür fungieren. Reine Rauchschutztüren hingegen sollen nur die Rauchentwicklung im Gebäude aufhalten.

Brandschutztüren gibt es in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen, die z.B. die Bezeichnung T30, T60 oder T90 tragen. Die Zahl gibt hierbei jeweils die Feuerwiderstandsdauer der Tür in Minuten an. Verfügt die Brandschutztür zusätzlich über einen Rauchschutz, so lautet die Bezeichnung z.B. T30RS. Das RS steht für Rauchschutz.

Je nach Bauordnung kann in bestimmten Gebäudebereichen auch nur eine Rauchschutztür ohne Feuerwiderstand erforderlich sein. Die genauen Vorschriften unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern und sind im jeweiligen Baurecht festgehalten.

Wozu dienen Feststellanlagen bei Brandschutztüren?

Feststellanlagen (FSA) dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen. Das können Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder auch Rolltore sein. Die Feststellanlage ermöglicht, dass eine Brandschutztür im Normalfall offensteht und gewährleistet, dass die Tür im Falle eines Brandes geschlossen wird. Feststellanlagen bestehen jeweils aus mehreren Bauteilen, die wichtigsten sind:

  • eine Feststelleinrichtung, z.B. ein Magnet mit Ankerplatte
  • ein Brandmelder, z.B. ein optischer Rauchmelder
  • ein Handauslösetaster zum manuellen Schließen der Tür
  • die Energieversorgung

Selbstverständlich muss die einwandfreie Funktion dieser Bauteile zu jedem Zeitpunkt gegeben sein, daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Brandschutztüren mit Feststellanlagen regelmäßig prüfen und warten zu lassen.

Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung Ostholstein

Wir sind zertifizierter Fachbetrieb und übernehmen die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen im gesamten Kreis Ostholstein. Wir kommen für die Wartung der Brandschutztüren und Feststellanlagen zu Ihnen nach Bad Schwartau, Ahrensbök, Scharbeutz, Eutin, Neustadt i. H., Oldenburg i. H., Fehmarn und allen weiteren Gemeinden und Städten in Ostholstein.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über Brandschutztüren, Feststellanlagen oder weitere Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes erfahren möchten, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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