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Brandschutztüren und Feststellanlagen Ulm

Brandschutztüren und Feststellanlagen Ulm – Brandschutztüren haben die Funktion, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern bzw. so lange zu verzögern, bis Mensch und Tier sich in Sicherheit bringen konnten. Sie befinden sich speziell entlang von Flucht- und Rettungswegen und in Öffnungen von Brandschutzwänden. Sie unterstützten also die Untergliederung eines Gebäudes in Brandabschnitte.

Brandschutztüren müssen einen gewissen Feuerwiderstand aufweisen. Der Feuerwiderstand gilt sowohl für das Türblatt, als auch Zarge und Beschläge. Sie müssen eine Zulassung als Brandschutztür aufweisen. Um wirksam zu sein, müssen Brandschutztüren immer selbstschließend sein und dürfen nicht durch Keile oder andere Gegenstände offengehalten werden.

Für den Fall, dass eine Brandschutztür dennoch im Normalfall offenstehen soll, gibt es Feststellanlagen für Brandschutztüren. Diese setzen den Schließmechanismus der Tür außer Kraft, sorgen aber im Falle eines Brandes für ein sofortiges Schließen der Tür.

Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Für die Brandschutztüren in Ulm und Umgebung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wo sind Brandschutztüren erforderlich?

Die jeweilige Landesbauordnung (in Ulm die LBO für Baden-Württemberg) gibt vor, wo Brandschutztüren eingebaut werden müssen und welchen Feuerwiderstand sie aufweisen müssen. Dies richtet sich nach Montagesituation und Art der Wand.

Generell gilt jedoch, dass Feuerabschlüsse, wie Brandschutztüren auch genannt werden, immer innerhalb von Brandwänden und entlang von Fluren vorgeschrieben sind. Dies gilt speziell bei öffentlichen Gebäude, wie beispielsweise Krankenhäusern, Behörden und Altenheimen, aber auch in Betrieben und an Arbeitsstätten.

Was gilt beim Einbau einer Brandschutztür?

Brandschutztüren werden sowohl mit einer entsprechenden Zulassung als auch mit der genauen Montage- und Wartungsanleitung ausgeliefert. Außerdem befindet sich an der Brandschutztür eine Kennzeichnung, die den Herstellernamen, das Herstellungsjahr, das spezifische Herstellerzeichen, Angaben zur Feuerwiderstandsklasse und die Wartungsangabe aufweist. Fehlt dieses Schild, so ist die Tür gesetzlich nicht als Feuerschutztür anerkannt.

Die Montagefirma muss eine Übereinstimmungserklärung zum fachgerechten Einbau beim Betreiber abgeben. Zulassungsbescheid, Montageanleitung, Wartungsanleitung, das Prüfbuch, welches die regelmäßigen Wartungen ausweist, sowie der Übereinstimmungsbescheid müssen vom Betreiber aufbewahrt werden.

Brandschutztüren und Feuerwiderstandsklassen

Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange eine Tür dem Angriff von Flammen widerstehen kann, bevor sie funktionsuntüchtig ist. Bisher war die Kennzeichnung nach DIN 4102 gebräuchlich, diese unterscheidet Brandschutztüren vom Typ T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl nach dem T gibt die Zeit in Minuten an, die die Tür dem Feuer standhalten kann.

TYP (alte Bezeichnung) Kennzeichnung
T30 feuerhemmend
T60 Hoch-feuerhemmend
T90 feuerbeständig
T120 Hoch- feuerbeständig
T180 Höchst- feuerbeständig

Brandschutztüren verhindern nur die Durchdringung von Feuer, nicht jedoch die von Rauch. Wenn die Brandschutztür zusätzlich auch rauchdicht ist, wird der Kennzeichnung nach DIN 4102 ein -RS angehängt.

Die europäische Norm DIN EN 13501-2

Neben der Kennzeichnung von Brandschutztüren nach DIN 4102 existiert jetzt auch die europäische Norm DIN EN 13501-2.

Hier ist zum einen die zeitliche Abstufung feiner (15, 20, 30, 45, 60, 120, 180 und 240 Minuten) und zum anderen werden Bauteile nach verschiedenen Eigenschaften eingeteilt und gekennzeichnet (Raumabschluss, Wärmedämmung, Rauchdicht, Selbstschließend).

Brandschutztüren Ulm – Prüfung und Wartung

Eine Brandschutztür muss jederzeit funktionsfähig sein; um dies zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung nötig. Die Zeitintervalle der Prüfung sind im Zulassungsbescheid vermerkt, im Allgemeinen ist jedoch eine monatliche Überprüfung durch den Betreiber vorgesehen.

Hinzu kommt eine jährliche Wartung durch einen Sachverständigen. Sowohl die Prüfung durch den Betreiber als auch die Wartung durch den Sachverständigen müssen im Prüfbuch dokumentiert werden.

Für die Wartung von Brandschutztüren in Ulm können Sie uns gerne kontaktieren, denn als Brandschutzunternehmen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Sollen Brandschutztüren im Normalfall offenstehen, muss eine Feststellanlagen installiert werden. Feststellanlagen setzen die Schließfunktion der Tür „kontrolliert außer Kraft“. Hierfür besitzt die Feststellanlage eine Feststellvorrichtung, beispielsweise ein elektromagnetisches System wie einen Haftmagneten, der die Brandschutztür offen und somit auch barrierefrei hält. Hierfür ist eine Stromversorgung nötig. An der Tür befindet sich zudem ein Brandmelder, der im Brandfall oder auch bei einem Stromausfall die Auslösevorrichtung der Tür aktiviert. Diese schaltet die Feststellvorrichtung ab und die Tür schließt. Zu jeder Feststellanlage gehört mindestens ein Brandmelder. Bei einer zweiflügeligen Tür muss zudem eine Schließfolgeregelung integriert werden.

Jede Feststellvorrichtung besitzt zudem einen manuellen Türschließer, sodass die Tür auch von Hand geschlossen werden kann. Der manuelle Türschließer darf durch die offengehaltene Tür oder andere Gegenstände nicht verdeckt werden. Die Brandschutztür kann außerdem trotz der Feststellanlage jederzeit durch Druck oder Zug auf oder am Türblatt manuell geschlossen werden.

Feststellanlagen Ulm: Wartung und Instandhaltung

Feststellanlagen sind komplexe Anlagen, die regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Für die Feststellanlagen Wartung ist der Betreiber der Tür verantwortlich.

Eine Wartung muss regelmäßig und fachgerecht ausgeführt werden, das bedeutet, sie muss

  1. mindestens alle 12 Monate und
  2. von einer befähigten Person ausgeführt werden.

Die Feststellanlagen Wartung ist im Prüfbuch der jeweiligen Brandschutztür zu vermerken.

Gerne übernehmen wir auch die Feststellanlagen Wartung in Ulm und Umgebung – sprechen Sie uns an.

Wir sind Ihr Partner für Brandschutztüren und Feststellanlagen in Ulm

Wir kommen für die Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung zu Ihnen nach Ulm oder Umgebung. Darüber hinaus bieten wir auch weitere Leistungen rund um den betrieblichen Brandschutz Ulm, wie z.B.: