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Brandschutzbeauftragter Hannover – Sicher im Betrieb

Brandschutzbeauftragter Hannover – Ein von uns gestellter, externer Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes und kann so entscheidend zur Sicherheit in Ihrem Betrieb beitragen. Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur wichtig für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Sachwerte, sondern auch durch zahlreiche Richtlinien, Vorgaben und Gesetze geregelt.

Unsere Brandschutzbeauftragten kennen sich mit den geltenden Vorschriften zum betrieblichen Brandschutz bestens aus. Sie unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung und der Weiterentwicklung Ihres Brandschutzkonzeptes direkt in Ihrem Betrieb in Hannover – sprechen Sie uns an:

Die Aufgaben eines Brand­schutz­beauf­tragten in Unternehmen

Ein externer Brandschutzbeauftragter unterstützt in Betrieben und Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden, betrieblichen Brandschutzes. Die vom Brandschutzbeauftragten wahrgenommenen Aufgaben sind daher vielfältig:

  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen im Betrieb
  • Erstellung bzw. Fortschreibung der betrieblichen Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Umsetzung den Brandschutz betreffender behördlicher Anordnungen und Anforderungen der Versicherer
  • Mitwirken bei der Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Brandschutzkonzeptes
  • Beratung bei der Ausstattung mit Löscheinrichtungen (richtige Wahl der Löschmittel, Anzahl der benötigten Feuerlöscher etc.)
  • Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Regelmäßige Kontrolle aller Brandschutzeinrichtungen im Betrieb
  • Teilnahme an behördlichen Begehungen
  • Kontrolle der korrekten Sicherheitskennzeichnungen bei Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswegen
  • Kontrolle und Aktualisierung der Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne
  • Ausbildung und Weiterbildung der Mitarbeiter, Durchführung von Schulungen
  • Dokumentation aller im Rahmen des Brandschutzes ausgeführten Tätigkeiten

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nicht generell gesetzlich verpflichtend. Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss:

  • In bestimmten Fälle, abhängig von der Größe der genutzten Fläche wird die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten von der Bauordnung gefordert.
  • Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine erhöhte Brandgefahr im Betrieb besteht.
  • Versicherungen können, wenn die Brandgefährdung entsprechend hoch eingestuft wird, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.

Aber auch, wenn keiner dieser Gründe vorliegt, kann es sich lohnen, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Denn der Brandschutz ist enorm wichtig für die Sicherheit im Betrieb und sollte daher entsprechend ernst genommen werden.

Benannt werden kann sowohl ein Firmenangehöriger als auch eine externe Person. Wird ein Mitarbeiter der Firma benannt, hat der Arbeitgeber die Pflicht, für die entsprechende Aus- und Weiterbildung des Brandschutzbeauftragten zu sorgen.

Ein externer Brandschutzbeauftragter Hannover hat folgende Vorteile:

  • Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung eines Mitarbeiters und Fachliteratur
  • Keine zeitliche Bindung eines Mitarbeiters
  • Ein von uns gestellter, externer Brandschutzbeauftragter verfügt über weitreichende Erfahrung im Umgang mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
  • Vermeidung von „Betriebsblindheit“ durch den Blick als Externer auf das Unternehmen

Wir sind Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Hannover

Gerne stellen wir Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten in Hannover zur Seite.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, wenn Sie eine Beratung wünschen.

Übrigens: Wir werden nicht nur in Hannover, sondern deutschlandweit für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig. Kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie folgenden Leistungen beauftragen möchten:

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