Kostenlose Hotline: 0800‑0001977

Brandschutztüren und Feststellanlagen Neumünster

Brandschutztüren und Feststellanlagen Neumünster – Brandschutztüren bzw. Feuerschutzabschlüsse haben die Aufgabe, das Fortschreiten von Feuer durch Wandöffnungen zu verhindern oder zumindest über einen gewissen Zeitraum hinweg zu hemmen.

Dies ist natürlich bei den ausgezeichneten Flucht- und Rettungswege ganz besonders wichtig. Lange Flure beispielsweise müssen durch Feuerschutztüren unterteilt werden.

Brandschutztüren sind sie immer selbstschließend gefertigt. Sie durch Tür-Keile oder Ähnliches am Schließen zu hindern, ist nicht erlaubt. Soll eine solche Tür geöffnet bleiben, so muss eine Feststellanlage dafür sorgen, dass sich die Tür im Brandfall automatisch schließt.

Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutztüren und Feststellanlagen in Neumünster haben, kontaktieren Sie uns. Wir erbringen als Brandschutzunternehmen alle Leistungen rund um Brandschutztüren / Feststellanlagen in Neumünster und ganz Deutschland.

Die Kennzeichen einer Brandschutztür

Für eine fachgerecht eingebaute Brandschutztür müssen folgende Unterlagen bzw. Kennzeichnungen vorhanden sein:

  1. Das Zulassungsschild auf dem Türblatt
    Feuerschutzabschlüsse müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik  zugelassen sein. Ihre Verwendung muss alle fünf Jahre verlängert/erteilt werden. Das Zulassungsschild darf nicht entfernt werden. Es gibt neben der Widerstandklasse die Zulassungsnummer an.
  2. Der Zulassungsbescheid des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)
  3. Die Übereinstimmungserklärung der Montagefirma, die die ordnungsgemäße Installation bescheinigt.
  4. Die Wartungsanleitung des Herstellers, diese sollte immer für den Wartungsmonteur griffbereit sein.

Feuerschutztüren werden oft aus Stahl oder Aluminium gefertigt, aber auch Holz kommt vor. Eine Kombination der Materialien und auch Glaselemente sind möglich. Eine Brandschutztür verfügt grundsätzlich über folgende Bauteile: das Türblatt, die Zarge und die Beschläge / die Türschließer.

Die Feuerwiderstandsklassen

Feuerschutztüren weisen eine Feuerwiderstandsklasse auf, die jeweils mit einem T und einer darauffolgenden Zahl benannt ist.

Folgende Feuerwiderstandsklassen gibt es:

  • T30: feuerhemmend; Widerstandszeit: 30 min
  • T60: hochfeuerhemmend; Widerstandszeit: 60 min
  • T90: feuerbeständig; Widerstandszeit: 90 min
  • T120: feuerbeständig; Widerstandszeit: 120 min
  • T180: feuerbeständig; Widerstandszeit: 180 min

Die Zeit gibt jeweils an, wie lange die Tür dem Feuer widersteht und sich noch öffnen lässt.

Die Kennzeichnungen T90-1 oder T90-2 geben zudem an, ob es sich um eine einflügelige oder zweiflügelige Tür handelt.

Die Feststellanlage: Wie funktioniert sie?

Brandschutztüren müssen immer geschlossen gehalten werden und sind daher selbstschließend. Ein Offenhalten dieser Türen ist prinzipiell erstmal nicht erlaubt, jedoch oftmals notwendig. Feststellanlagen dienen nun dazu, Feuerschutztüren offenzuhalten. Dies kann z.B. durch einen Magneten geschehen.

Um dennoch die Sicherheit für Mensch, Tier und Sachwerten zu gewährleisten, sind Brandschutztüren mit Feststellanlagen mit mindestens einem Brandmelder ausgestattet. Dieser sorgt durch das Auslösen eines Alarms dafür, dass im Falle eines Brandes die Tür selbständig schließt. Für Türen mit Feststellanlage ist daher eine Energieversorgung nötig. Zusätzlich muss man die Tür auch manuell schließen können.

Prüfung und Wartung von Brandschutztüren mit Feststellanlagen Neumünster

Für Ihre Brandschutztüren mit Feststellanlagen in Neumünster gilt die Instandhaltungspflicht. Seit dem 1. März 2011 gilt dabei die DIN 14677. Hier wird neben der Instandhaltung der Anlage auch die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen geregelt. Zudem ist in der DIN 14677 festgelegt, wie lange Rauchmelder in Betrieb sein dürfen.

Für den Betreiber gilt, dass die Feststellanlage ständig betriebsfähig sein muss und diese Betriebsfähigkeit muss mind. einmal pro Jahr durch eine ordnungsgemäße Prüfung belegt werden können. Im Rahmen der Brandschutztüren und der Feststellanlagen Prüfung im Raum Neumünster wird gleichzeitig eine Wartung der Anlage durch speziell ausgebildetes, zertifiziertes Fachpersonal durchgeführt. Der Umfang der Brandschutztüren-Wartung wird dabei protokolliert und den Anlage-Dokumenten hinzugefügt.

Wir sind zertifizierter Fachbetrieb und übernehmen gerne die Instandhaltung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Neumünster und Umkreis. Sollten Sie weitere Informationen über Brandschutztüren / Feststellanlagen oder weitere Belange des Brandschutzes in Neumünster haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie gerne rund um die Themen Brandschutz Neumünster, auch, wenn es um die Ausstattung Ihres Betriebes mit Feuerlöschern oder um die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten in Neumünster und Umgebung geht.