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Brandschutzbeauftragter Neumünster

Brandschutzbeauftragter Neumünster – Der betriebliche Brandschutz ist unverzichtbar für die Sicherheit von Mitarbeitern und Sachwerten in Betrieben und wird durch zahlreiche Richtlinien und Gesetze geregelt. Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber, wenn es um die Einhaltung bzw. Umsetzung aller Vorgaben rund um den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben geht. Als Brandschutzbeauftragter kann sowohl ein Firmenangehöriger als auch eine externe Person bestellt werden.

Wir als Brandschutzunternehmen werden gerne für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig. Wir kennen uns mit den geltenden Vorschriften zum betrieblichen Brandschutz bestens aus und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung und der Weiterentwicklung Ihres Brandschutzkonzeptes direkt in Ihrem Betrieb in Neumünster – sprechen Sie uns an:

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bzw. den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, betrieblichen Brandschutzes. U. a. kann er folgende Aufgaben erfüllen:

  • Die Erstellung und Fortschreibung der betrieblichen Brandschutzordnung
  • Das Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen im Betrieb sowie bei der Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung des betrieblichen Brandschutzkonzeptes
  • Das Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen der Versicherer, soweit diese den Brandschutz betreffen
  • Die Beratung der Unternehmensleitung bei der Ausstattung mit Löscheinrichtungen (Wahl der Löschmittel, Anzahl der Feuerlöscher etc.)
  • Die regelmäßige Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen im Betrieb, der korrekten Sicherheitskennzeichnungen bei Brandschutzeinrichtungen sowie der Flucht- und Rettungswege
  • Die Kontrolle und Aktualisierung der Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne
  • Die Teilnahme an behördlichen Begehungen
  • Die Ausbildung und Weiterbildung der Mitarbeiter, z.B. Durchführung der Brandschutzunterweisung
  • Die Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Die Dokumentation aller im Rahmen des Brandschutzes ausgeführten Tätigkeiten

Welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter im Einzelnen übernehmen soll, wird im Bestellungsschreiben festgehalten.

Ist die Bestellung eines Brand­­schutz­­beauf­­tragten Pflicht?

Es gibt keine generelle, gesetzliche Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. In einigen Fällen ist die Bestellung dennoch notwendig:

  • Wenn die jeweils geltende Bauordnung einen Brandschutzbeauftragten fordert
  • Wenn eine Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr im Betrieb ergibt
  • Wenn die Feuerversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern

Aber auch, wenn kein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, kann der Arbeitgeber einen Brandschutzbeauftragten bestellen und diesem bestimmte Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz übertragen. Das entlastet den Arbeitgeber und erhöht die Sicherheit aller Betriebsangehörigen.

Welche Vorteile hat ein externer Brandschutzbeauftragter in Neumünster?

Als Brandschutzbeauftragter kann eine interne oder eine externe Person bestellt werden. Ein externer Brandschutzbeauftragter hat folgende Vorteile:

  • Es entstehen keine Kosten für Aus- und Weiterbildung eines Mitarbeiters sowie Fachliteratur
  • Es wird kein Mitarbeiter zeitlich gebunden
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter verfügt in der Regel schon über weitreichende Erfahrung im Umgang mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
  • Die Vermeidung von „Betriebsblindheit“ durch den Blick als Externer auf das Unternehmen

Wir sind Ihr externer Brand­schutz­beauf­tragter für Neumünster

Wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten für Neumünster oder Umgebung bestellen möchten, sind wir der richtige Partner für Sie. Gerne stellen wir Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten in Neumünster zur Seite. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, wenn Sie eine Beratung wünschen.

Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Leistungen rund um den Brandschutz Neumünster:

Übrigens: Wir werden nicht nur in Neumünster, sondern deutschlandweit für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig. Kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie folgenden Leistungen beauftragen möchten:

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