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Brandschutztüren Feststellanlagen Kaltenkirchen

Brandschutztüren Kaltenkirchen – Eine wichtige Komponente im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes sind Brandschutztüren und Feststellanlagen. Brandschutztüren untergliedern Gebäude in abgeschlossene Brandabschnitte, so dass sich Flammen und Rauch nicht so schnell im Gebäude ausbreiten können.

Auf diese Weise sollen Flucht- und Rettungswege möglichst lange passierbar bleiben und Sachschäden begrenzt werden. Brandschutztüren müssen daher selbstschließend sein und auch immer geschlossen gehalten werden. Ein Aufhalten durch Keile oder Gegenstände ist gesetzlich untersagt.

Feststellanlage – Was ist das?

Brandschutztüren müssen selbstschließend sein und geschlossen gehalten werden. Das kann im Alltag natürlich manchmal als hinderlich empfunden werden. Daher gibt es sogenannte Feststellanlagen für Brandschutztüren. Aber was genau ist eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage setzt die Schließfunktion einer Brandschutztür kontrolliert außer Kraft. Das bedeutet im Klartext: Die Brandschutztür bleibt im Alltag geöffnet. Im Falle eines Brandes oder auch bei Rauchentwicklung jedoch schließt die Tür wieder selbstständig.

Feststallanlagen benötigen genauso wie Brandschutztüren eine Zulassung und bestehen aus mehreren Teilen: mindestens müssen

  • ein Brandmelder,
  • eine Auslösevorrichtung,
  • ein Handauslöser und natürlich
  • die Energieversorgung

vorhanden sein. Bei zweiflügeligen Türen muss zusätzlich eine Schließfolgeregelung verbaut sein.

Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung Kaltenkirchen

Die Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen erfolgt nach DIN 31051 bzw. DIN 14677. Bei der Brandschutztüren Wartung erfolgt eine Funktionsprüfung aller Bauteile. Sollten Mängel und Beeinträchtigungen festgestellt werden, müssen diese im Rahmen der Instandhaltung beseitigt werden, so dass der volle Funktionsumfang der Brandschutztüren / Feststellanlagen wiederhergestellt ist.

Die Brandschutztüren Wartung ist nach den Wartungsanleitungen des Herstellers durchzuführen und sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Gewartet werden dürfen Brandschutztüren und Feststellanlagen nur von Fachleuten mit Sachkundenachweis. Die Wartung bzw. Instandhaltung muss mit Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt dokumentiert werden. Die Unterlagen sind vom Betreiber aufzubewahren.

Wir sind Ihr Partner für Brandschutztüren / Feststellanlagen in Kaltenkirchen

Wir von Safety Feuerlöschtechnik haben jahrelange Erfahrung und sachkundige Mitarbeiter, die die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Kaltenkirchen und Umgebung gerne für Sie übernehmen. Rufen Sie uns zur Terminabsprache an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

In Sachen Brandschutz übernehmen wir übrigens nicht nur alle Leistungen rund um Brandschutztüren und Feststellanlagen in Kaltenkirchen, sondern werden auch

für Sie tätig. Sprechen Sie uns an!