Flucht- und Rettungsplan / Feuerwehrplan Erstellung Wiesbaden
Flucht- und Rettungsplan Wiesbaden – Flucht- und Rettungspläne stellen die Flucht- und Rettungswege und weitere für den Notfall wichtige Informationen in übersichtlicher, für jeden gut lesbarer Form dar. Sie sind somit ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes in Gebäuden, daher ist die Notwendigkeit von Fluchtplänen in Deutschland gesetzlich geregelt. Insbesondere in Bereichen mit einem hohen Personenaufkommen sind Flucht- und Rettungspläne verpflichtend.
Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr der schnellen Orientierung am Einsatzort. Auch die Notwendigkeit von Feuerwehrplänen wird von der Bauaufsichtsbehörde geregelt.
Als Brandschutzunternehmen erstellen wir Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne für Ihr Objekt in Wiesbaden und Umgebung nach geltender DIN-Norm.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Pläne benötigen, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Sprechen Sie uns an.
Flucht- und Rettungspläne – Inhalte und Aufbau
Ein gemäß DIN ISO 23601 erstellter Flucht- und Rettungsplan stellt den Grundriss eines Gebäudes dar. Flucht- und Rettungswege werden grün unterlegt dargestellt. Außerdem wird die Lage von Notausgängen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandbekämpfungseinrichtungen und Sammelstellen farblich markiert dargestellt. Zudem muss immer der Standort des Betrachters aus dem Flucht- und Rettungsplan hervorgehen.
Weitere Inhalte sind Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall sowie eine Legende der verwendeten Symbole. Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN garantiert eine einheitliche Darstellung und erleichtert so die Lesbarkeit der Pläne.
Abb.: Flucht- und Rettungspläne ermöglichen eine schnelle Flucht im Gefahrenfall
Flucht- und Rettungspläne Wiesbaden – wo sind sie erforderlich?
Vorgaben für die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen finden sich zum einen im jeweils geltenden Baurecht und zum anderen in der Arbeitsstättenverordnung. Gemäß Baurecht sind Flucht- und Rettungspläne in der Regel insbesondere in öffentlichen Gebäuden, wie Heimen, Verkaufsstätten, Schulen oder Behörden vorgeschrieben. An Arbeitsstätten sind Fluchtpläne laut Arbeitsstättenverordnung immer dann erforderlich, wenn „die Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.
Wir als Brandschutzunternehmen kennen und mit den gesetzlichen Vorschriften bestens aus und beraten Sie gerne, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie für Ihr Objekt in Wiesbaden oder Umgebung Flucht und Rettungspläne benötigen. Sprechen Sie uns an:
Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung am Einsatzort und werden gemäß DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ erstellt. Sie enthalten alle für die Einsatzkräfte erforderlichen Informationen zum Objekt.
Feuerwehrpläne bestehen aus mehreren Teilen, welche Informationen in textlicher und grafischer Form zur Verfügung stellen.
Feuerwehrpläne dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen bzw. Dienstleistern erstellt werden.
Zu den Inhalten eines Feuerwehrplans gehören u.a.:
- Ein Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Informationen wie Anschrift, Bezeichnung und Nutzungsart des Objektes
- Ergänzende textliche Hinweise, die sich auf Besonderheiten des Objektes beziehen (besondere Gefahren, besondere betriebliche Anlagen, Personalbestand etc.)
- Übersichtspläne mit relevanten Informationen wie Lage von Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Brandmeldeeinrichtung, Brandabschnitte, Rauchabzüge, Hauptschalter für Gas, Wasser und Strom etc.
- Geschosspläne und Sonderpläne, wenn nötig
Feuerwehrpläne Wiesbaden – wo sind sie vorgeschrieben?
Wo Feuerwehrpläne nötig sind, gibt die Sonderbauverordnung vor. In der Regel sind Feuerwehrpläne in Gebäuden, bzw. Anlagen mit hohem Personenaufkommen notwendig. Das können Schulen und Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime, Versammlungsstätten oder Verkaufsstätten sein. Auch, wenn Feuerwehrpläne nicht in der Sonderbauverordnung vorgeschrieben sind, können sie von der Baubehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden.
Neben dem Gesetzgeber fordern u.U. auch die Versicherer oder die Berufsgenossenschaften die Erstellung von Feuerwehrplänen. Ob Sie für Ihr Objekt in Wiesbaden Feuerwehrpläne benötigen, dazu beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an:
Erstellung von Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen Wiesbaden
Für die Erstellung Ihrer Feuerwehrpläne sowie die Flucht- und Rettungsplan Erstellung in Wiesbaden sind wir von Safety Feuerlöschtechnik als Brandschutzunternehmen Ihr kompetenter Partner. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie ein unverbindliches Angebot wünschen.
Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Leistungen rund um den Brandschutz Wiesbaden:
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