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Brandschutz Bremerhaven

Brandschutz Bremerhaven – Der Brandschutz ist ein wichtiges Thema in Unternehmen, da der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Viele Regelungen, Richtlinien und Gesetze machen dieses Thema sehr komplex. Daher kann es hilfreich sein, sich von einem Brandschutzunternehmen beraten zu lassen.

Wir von Safety Feuerlöschtechnik als qualifiziertes Brandschutzunternehmen stehen Ihnen beratend und tätig zur Seite, wenn es um den vorbeugenden Brandschutz in Bremerhaven und Umgebung geht.

Welche Bereiche gibt es im Brandschutz?

Unter dem Begriff Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die Brände verhindern und ihre Ausbreitung verzögern sollen oder der Brandbekämpfung dienen. Dabei werden die Maßnahmen generell zwei Bereichen zugeordnet:

  • dem abwehrenden Brandschutz und
  • dem vorbeugenden Brandschutz.

Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung bzw. -eindämmung, wenn ein Brand ausgebrochen ist. Er ist vorwiegend Sache Feuerwehr.

Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit allen Maßnahmen, die einen Brand oder dessen Ausbreitung verhindern sollen.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz soll Brände, bzw. deren Ausbreitung verhindern. Bereits bei der Planung eines Gebäudes müssen die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigt werden. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus der Nutzung eines Gebäudes.

Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Teilbereiche untergliedert:

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorische Brandschutz

Brandschutz Bereiche

Abb.: Brandschutz – die Bereiche

Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz

Der bauliche und der anlagentechnische Brandschutz müssen bereits bei der Planung eines Gebäudes Berücksichtigung finden. Spätere Anpassungen sind schwierig und kostenintensiv.

Welche Maßnahmen im Rahmen des baulichen Brandschutzes ergriffen werden müssen, ergibt sich aus der Landesbauordnung (für Bremerhaven ist das die Bremische Landesbauordnung BremLBO) und der Musterbauordnung. Außerdem fordern oft auch Versicherungen bestimmte bauliche Brandschutzmaßnahmen. Zum baulichen Brandschutz gehören beispielsweise:

  • die Unterteilung eines Gebäudes in Rauch- oder Brandabschnitte
  • die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen mit der geforderten Feuerwiderstandsklasse
  • die Einplanung von Flucht- und Rettungswegen für Mensch und Tier
  • eine brandlastarme Elektroinstallation
  • die ausreichende Versorgung mit Löschwasser
  • die ggf. notwendig autonome Stromversorgung von Brandschutzanlagen

Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören zum Beispiel Sprinkleranlagen, RWA (Rauchabzugsanlage), Brandschutztüren mit Feststellanlage oder Wandhydranten. Auch die Notfallbeleuchtung zählt zum anlagentechnischen Brandschutz.

Hier wird auch sofort deutlich, wie die beiden Bereiche baulicher und anlagentechnischer Brandschutzes ineinandergreifen, denn z.B. die autonome Stromversorgung für Brandschutzanlagen und die Steigleitungen für die Löschwasserversorgung der Wandhydranten-Anlage muss schon beim Bau des Gebäudes berücksichtigt werden.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes. Dazu gehören u.a.:

  • die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
  • die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
  • die Durchführung von Brandschutzunterweisungen für Mitarbeiter eines Betriebs
  • die Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern und/oder Evakuierungshelfern
  • die Organisation von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiter der Brandschutzanlagen
  • die regelmäßige Überprüfung von Brandschutzanlagen

Organisatorischer Brandschutz Bremerhaven

Abb.: Flucht- und Rettungspläne gehören in den Bereich des organisatorischen Brandschutzes