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Brandschutztüren und Feststellanlagen Bad Oldesloe

Brandschutztüren Bad Oldesloe – Brandschutztüren und -tore bilden Feuerschutzabschlüsse und gliedern Gebäude in Brandabschnitte. Sie sollen das Durchdringen von Feuer in andere Gebäudebereiche verhindern, bzw. verzögern, um die Flucht und Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen.

Als wichtiger Pfeiler des vorbeugenden Brandschutzes müssen Brandschutztüren und auch ggf. vorhanden Feststellanlagen regelmäßig geprüft, gewartet und instandgehalten werden.

Was zeichnet eine Brandschutztür aus?

Brandschutztüren sind grundsätzlich dichtschließend und selbstschließend und dürfen auch nicht durch Keile o.ä. am Schließen gehindert werden. Ein wichtiges Merkmal einer Brandschutztür ist die Feuerwiderstandsdauer. Diese ist je nach Bauart unterschiedlich und wird mit der sogenannten Feuerwiderstandsklasse angegeben. Die Bezeichnung wird über die europäische Norm DIN EN 13501-2 und die Produktnorm DIN EN 16034 geregelt. Die Kennzeichnung umfasst folgende Kennungen:

  • E: Raumabschluss
  • I: Isolation mit Index 1 oder 2
  • S: Widerstand gegen Rauchdurchlass
  • C / C5: selbstschließend

Sie ersetzen die bisher gültige deutsche DIN 4102-2.

Anforderung der Bauaufsicht Feuerwiderstanddauer in Minuten Feuerwiderstandsklasse
Feuerhemmend, dicht- und selbstschließend 30 Minuten Bisher: T30

Neu: EI230-C5

Hochfeuerhemmend, dicht- und selbstschließend 60 Minuten Bisher: T60

Neu: EI260-C5

feuerbeständig, dicht- und selbstschließend 90 Minuten Bisher: T90

Neu: EI290-C5

Hoch feuerbeständig, dicht- und selbstschließend 120 Minuten Bisher: T120

Neu: EI2120-C5

Beispiel: Eine Brandschutztür EI230C5S2 nach der neuen Kennzeichnung entspricht einer feuerhemmenden Brandschutztür mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten bis zur Funktionsuntüchtigkeit (bisher T30).

Wo befinden sich Brandschutztüren und welche Widerstandklasse müssen sie erfüllen?

Grundsätzlich gilt für den Einbau von Brandschutztüren, dass Flure länger als 30 Meter mittels einer Brandschutztür unterteilt werden müssen. Zudem müssen sich Brandschutztüren an Treppenhäusern und Notausgängen, bzw. an Fluchtwegen befinden.

Die jeweils geltende Landesbauordnung gibt an, welche Widerstandsklasse die Brandschutztür in einem Gebäude haben muss. Dies ist vorrangig von der Nutzung des Gebäudes, dessen Größe und der Art der Wände abhängig. Auch das zulässige Baumaterial wird hier festgelegt.

Feststellanlagen für Brandschutztüren

Brandschutztüren befinden sich vorwiegend in stark frequentierten Bereichen wie Fluren und Treppenhäusern. Das ist für die alltägliche Nutzung dieser Bereiche zum Teil sehr lästig, denn ständig sind Türen zu öffnen. Auch für die Barrierefreiheit sind Brandschutztüren, so wichtig sie auch sind, nicht förderlich.

Damit es nicht zu einem Verkeilen der Türen kommt, gibt es sogenannte Feststellanlagen als „Zubehör“ für Brandschutztüren. Diese setzen den Schließmechanismus der Türen begrenzt außer Kraft und halten sie offen. Im Falle eines Brandes jedoch setzt der Schließmechanismus der Tür wieder ein, und sie kann ihre Funktion als Feuerschutzabschluss wiederaufnehmen.

Komponenten und Funktionsweise einer Feststellanlage

Eine mit einer Feststellanlage ausgestattete Brandschutztür wird durch folgende Komponenten der Feststellanlage ergänzt:

  • Eine Feststelleinrichtung (z. B. Magnet)
  • Mindestens ein Brandmelder (z. B. optischer Rauchmelder)
  • Eine Stromversorgung
  • Mindestens ein Handauslöser zum manuellen Schließen der Tür bei Bedarf
  • Eine Auslösevorrichtung

Alle Komponenten der Feststellanlage und somit die Feststellanlage selber müssen eine bauaufsichtliche Zulassung haben. Der Betreiber muss alle Dokumente wie die Zulassung, den Installationsnachweis und die Abnahmeprüfung aufbewahren.

Die Feststellanlage hält mittels der Feststelleinrichtung die Brandschutztür geöffnet. Im Falle eines Brandes wird über den Brandmelder der Feststellanlage die Feststelleinrichtung mittels Auslösevorrichtung außer Kraft gesetzt. Der Schließmechanismus der Tür greift und die Tür schließt. Um dies zu gewährleisten, verfügt die Anlage über eine Stromversorgung.

Es ist jederzeit möglich, die Tür mittels des Handauslösers oder durch Druck oder Zug auf das Türblatt zu schließen.

Brandschutztüren / Feststellanlagen Bad Oldesloe: Prüfung und Wartung

Die Wartung von Brandschutztüren ist grundsätzlich nach Herstellervorgaben durchzuführen. Die Wartungsanleitungen für Brandschutztüren müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Wartung einer Brandschutztür wird die Funktionsfähigkeit aller Bauelemente überprüft. Das beinhaltet

  • Die Kontrolle auf einwandfreies Öffnen der Tür
  • die Kontrolle der Schließfunktion der Tür (selbstschließend und dichtschließend!)
  • Kontrolle des Kennzeichnungsschildes der Brandschutztür und Zulassungsnachweis
  • Kontrolle der Beschläge auf Defekte
  • Kontrolle der Türschließer auf Defekte
  • Austausch von Verschleißteilen

Die Wartung und Prüfung einer Brandschutztür darf nur von einer qualifizierten Fachkraft mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden.

Eine Wartung ist nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern verlängert auch den Lebenszyklus der Bauteile. Zudem kann sie kann im Ernstfall lebensrettend sein, denn sie gewährleistet die Funktionsfähigkeit. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Brandschutztüren Wartung in Bad Oldesloe.

Wartung von Feststellanlagen

Feststellanlagen sind komplexe Systeme und wichtig für einen funktionierenden Brandschutz. Um diesen zu gewährleisten, muss auch die Feststellanlage regelmäßig geprüft und gewartet werden. Eine monatliche Überprüfung hat folgende Punkte und kann vom Betreiber selber oder durch ein beauftragtes Fachunternehmen stattfinden:

  • Auslösen der Feststellanlage über den Handauslöser
  • Auslösen der Anlage mittels Prüfgas
  • Zweiflügelige Türen: Schließfolgeregelung überprüfen

Die jährliche Prüfung / Wartung einer Feststellanlage ist weitaus umfangreicher als der monatliche Check und darf nur von autorisierten Fachunternehmen. Hierzu gehören u. a. folgende Arbeiten:

  • Kontrolle des Umfelds der Brandschutztür mit Feststellanlage
  • Kontrolle auf evtl. Änderungen an der Feststellanlage und deren Zulässigkeit
  • Kontrolle des Auslösemechanismus mittels Handauslöser, Druck und Zug auf das Türblatt
  • Auslösen über einen Stromausfall
  • Auslösen der Anlage über eine Brandmeldeanlage, sofern vorhanden
  • Prüfen der Schließkraft
  • Beseitigung von Mängeln
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Protokollierung der Prüfpunkte im Prüfbuch

Brandschutztüren Bad Oldesloe – Wir sind Ihr Fachbetrieb

Wir als Fachunternehmen im Bereich Brandschutz haben die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen und kommen gerne zu Ihnen für die Brandschutztüren und Feststellanlagen Prüfung und Wartung nach Bad Oldesloe.

Darüber hinaus können Sie uns für folgenden Leistungen im Rahmen des Brandschutzes Bad Oldesloe beauftragen: