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Brandschutzbeauftragter Koblenz – Sicherheit in Betrieben

Brandschutzbeauftragter Koblenz – In Betrieben kann ein Brandschutzbeauftragter zahlreiche Aufgaben im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes übernehmen und so für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Dabei kann sowohl ein Betriebsangehöriger als auch eine externe Person mit entsprechender Eignung Brandschutzbeauftragter im Betrieb werden.

Als Brandschutzunternehmen verfügen wir über entsprechend geschultes Personal und werden gerne für Sie als Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb in Koblenz oder Umgebung tätig. Sprechen Sie uns an:

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter soll den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner zahlreichen Pflichten rund um den betrieblichen Brandschutz unterstützen.

Der Brandschutzbeauftragte steht als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz zur Verfügung und erfüllt eine Reihe Aufgaben im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Welche Aufgabe das genau sind, wird bei der Bestellung durch den Unternehmer im Bestellungsschreiben explizit festgelegt.

Einen Überblick über die möglichen Aufgaben, die ein Brandschutzbeauftragter erfüllen kann, gibt die DGUV Information 205-003. U. a. kann der Brandschutzbeauftragte folgende Aufgaben übernehmen:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung, Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz und der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen sofern sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung des Unternehmers bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen, sowie der Flucht- und Rettungswege im Hinblick auf Benutzbarkeit
  • Planung und Organisation von Räumungsübungen
  • Unterstützung bei der Brandschutzenterweisung der Mitarbeiter
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nicht generell gesetzlich verpflichtend aber prinzipiell empfohlen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss. Das kann der Fall sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr ergibt, wenn aufgrund der Größe des Betriebs ein Brandschutzbeauftragter von der Bauordnung gefordert wird, oder wenn er von den Versicherungen gefordert wird. Aber auch, wenn der Brandschutzbeauftragte nicht verpflichtend ist, kann es sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Denn guter, vorbeugender Brandschutz im Betrieb erhöht die Sicherheit aller Beschäftigten.

Wer darf Brandschutzbeauftragter werden?

Wer als Brandschutzbeauftragter tätig werden will, muss eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen teilnehmen. Ein Zertifikat bescheinigt den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzbeauftragter Koblenz – Wir sind für Sie da

Wir als Fachbetrieb für den Brandschutz verfügen über entsprechend geschultes und zertifiziertes Personal und stellen Ihnen gerne einen unserer qualifizierten Mitarbeiter als externen Brandschutzbeauftragten für Koblenz zur Seite.

Darüber hinaus bieten wir zahlreiche weitere Leistungen rund um den vorbeugenden Brandschutz an – von der Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtungen, über die Ausstattung Ihres Betriebes mit Feuerlöschern bis hin zu Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter.