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Externer Brandschutzbeauftragter Oldenburg

Brandschutzbeauftragter Oldenburg – Besonders für Betriebe und an Arbeitsstätten gibt es zahlreiche Vorschriften, Normen und Regelungen rund um den vorbeugenden Brandschutz. Sie als Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass diese gesetzlichen Regelungen in Ihrem Betrieb eingehalten bzw. umgesetzt werden.

Unsere externen Brandschutzbeauftragten helfen Ihnen, alle den betrieblichen Brandschutz betreffenden, gesetzlichen Regelungen in Ihrem Betrieb in Oldenburg einzuhalten. Wir sind Ihr Partner für alle Themen rund um den Brandschutz in Unternehmen. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Unternehmer bestellt. Damit die Bestellung des Brandschutzbeauftragten rechtskräftig ist und vom Gesetzgeber sowie von den Versicherungsträgern anerkannt wird, muss die Bestellung schriftlich erfolgen. Die Person, die zum Brandschutzbeauftragten bestellt wird, muss über die erforderliche Qualifikation verfügen.

Alle Informationen rund um die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten finden sich auch in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“.

Externer Brandschutzbeauftragter – Aufgaben und Pflichten

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist Teil des betrieblichen Brandschutzkonzeptes. Er ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um den Brandschutz im Betrieb und überprüft regelmäßig die Maßnahmen des betrieblichen, vorbeugenden Brandschutzes. Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehören z. B.:

  • Die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Das Mitwirken bei der Ermittlung und der Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen im Betrieb, sowie bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • Das Mitwirken bei der Umsetzung und Einhaltung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers
  • Die Kontrolle der Einhaltung des Brandschutzkonzeptes, der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen und der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen
  • Die Erstellung, Kontrolle und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Alarmplänen und Feuerwehrplänen
  • Die Unterstützung bei den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Beschäftigten sowie die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Falle eines Brandes
  • Die Durchführung von Brandschutzkontrollen, Betriebsbegehungen und Evakuierungsübungen

Welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte im Betrieb genau wahrnehmen soll, wird im Bestellungsschreiben durch den Arbeitgeber festgehalten.

Ist ein Brandschutzbeauftragter in Betrieben Pflicht?

Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht prinzipiell verpflichtend in Betrieben, es gibt aber Fälle, in denen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten von der jeweils geltenden Landesbauordnung, in Oldenburg ist das die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), gefordert wird. Insbesondere für Sonderbauten gelten häufig besondere Regelungen. Auch der Feuerversicherer kann u.U. die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.

Auch wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, ist die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten in größeren Betrieben zu empfehlen.

Mit uns als Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb in Oldenburg oder Umgebung sind Sie, was den Brandschutz in Ihrem Unternehmen betrifft, immer auf der sicheren Seite. Ein von uns gestellter Brandschutzbeauftragter verfügt über die notwendige Ausbildung und das Fachwissen, um Sie wirksam rund um den betrieblichen Brandschutz zu unterstützen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie weitere Informationen oder eine Beratung zum Thema Brandschutzbeauftragter Oldenburg wünschen:

Brandschutzbeauftragter Oldenburg – Wir sind für Sie da

Wir sind nicht nur als externer Brandschutzbeauftragter Oldenburg im Einsatz, sondern unterstützen Sie in allen Belangen des Brandschutzes:

Außerdem sind wir als Brandschutzunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg und weiteren Niederlassungen in Bremen und Grömitz / Ost Holstein bundesweit für Sie im Einsatz, wenn es um den Brandschutz geht:

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