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Brandschutztüren und Feststellanlagen Oldenburg

Brandschutztüren Oldenburg – Brandschutztüren fungieren als Verbindung zwischen sog. Brandabschnitten in Gebäuden und sollen einen Brand möglichst lange daran hindern, in den nächsten Gebäudeabschnitt überzugreifen. Brandschutztüren sind also Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und hier dem Bereich des baulichen Brandschutzes zuzuordnen.

Da Brandschutztüren immer selbstschließend sein müssen und am selbsttätigen Schließen auch nicht gehindert werden dürfen (z.B. mit Türkeilen o.ä.) werden sie häufig mit Feststellanlagen kombiniert. Eine Feststellanlage sorgt dafür, dass die Brandschutztür im Normalfall offensteht, jedoch im Brandfall automatisch geschlossen wird, sodass die Schutzfunktion der Tür gewährleistet ist.

Wo kommen Brandschutztüren zum Einsatz?

Brandschutztüren finden sich überall dort, wo ein Feuerschutzabschluss erforderlich ist. Typische Stellen, an denen sie verbaut werden, sind:

  • Treppenhäuser
  • lange Flure
  • Notausgänge
  • Fluchtwege
  • Brandschutzwände

Wo genau Brandschutztüren erforderlich sind, regelt die jeweils geltende Bauordnung. In Oldenburg ist das die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Brandschutztüren Kennzeichnungspflicht

Brandschutztüren müssen durch eine CE-Kennzeichnung sowie ein Zulassungsschild gekennzeichnet sein. Auf dem Zulassungsschild müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  • Hersteller der Brandschutztür
  • Jahr der Herstellung
  • Feuerwiderstandsklasse
  • Angaben zur Überwachung

Ohne dieses Zulassungsschild gilt die Tür nicht als ordnungsgemäß zugelassene Brandschutztür.

Die Feuerwiderstandsklassen

Die auf dem Zulassungsschild angegebene Feuerwiderstandsklasse gibt in Minuten an, lange die Tür einem Feuer standhalten kann. Eine Brandschutztür mit der Kennzeichnung T30 kann demnach einem Feuer 30 Minuten standhalten. Nicht jede Brandschutztür verfügt auch über eine Rauchschutzfunktion. Wenn eine Brandschutztür auch eine Rauchschutzfunktion hat, wird bei der Kennzeichnung die Feuerwiderstandsklasse mit dem Zusatz RS ergänzt (z. B. T30 RS).

Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Wie schon eingangs erwähnt, sind Brandschutztüren selbstschließend, das wird z. B. durch Obertürschießer gewährleistet. Sie dürfen am selbsttätigen Schließen keinesfalls gehindert werden, da sie sonst ihre Funktion nicht erfüllen können. Soll eine Brandschutztür jedoch, beispielsweise betriebsbedingt, ständig geöffnet sein, kann das durch eine Feststellanlage ermöglicht werden.

Eine Feststellanlage ermöglicht das Offenstehen der Brandschutztür und sorgt im Falle eines Brandes dafür, dass die Tür automatisch schließt. Dafür verfügen Feststellanlagen über folgende Bauteile:

  • Rauchschalter oder Rauchmelder
  • Feststellvorrichtung (z. B. Magnet)
  • Handtaster zur manuellen Türschließung
  • unabhängige Energieversorgung

Feststellanlagen müssen genauso wie Brandschutztüren über eine Zulassung verfügen.

Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung Oldenburg

Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, damit sie immer betriebsbereit sind. Eine Brandschutztüren Wartung erfolgt in der Regel alle 12 Monate durch einen Fachbetrieb für den Brandschutz. Wir sind ein solcher Fachbetrieb und übernehmen die Wartung Ihrer Feststellanlagen und Brandschutztüren in Oldenburg und deutschlandweit.

Rund um den Brandschutz in Oldenburg

Als Fachbetrieb für den Brandschutz Oldenburg werden wir für Sie auch tätig, wenn Sie eine der folgenden Leistungen benötigen:

Wenn Sie noch Fragen rund um Brandschutztüren, Feststellanlagen oder andere Brandschutzeinrichtungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind als Brandschutzunternehmen auf alles rund um den vorbeugenden Brandschutz spezialisiert und beraten Sie gerne. Unser Einsatzgebiet beschränkt sich dabei nicht auf Oldenburg und Umgebung, wir sind bundesweit für Sie im Einsatz.

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