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Brandschutztüren und Feststellanlagen Potsdam

Brandschutztüren Potsdam – Brandschutztüren und Feststellanlagen sind Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Zu ihrem Einbau gibt es verschiedene Vorschriften und Richtlinien, unter anderem auch im jeweils geltenden Länderbaurecht.

Generell gilt jedoch, dass Brandschutztüren die Ausbreitung des Brandes auf andere Gebäudeteile verhindern oder maßgeblich verzögern sollen, um eine Flucht oder Rettung aus den Räumlichkeiten zu ermöglichen. Daher befinden sich Brandschutztüren immer in langen Fluren, an Notausgängen und an Treppenhäusern und sind immer geschlossen zu halten.

Eine Ausnahme für das Offenhalten einer Brandschutztür bietet nur eine Feststellanlage.

Wir kennen uns mit den gesetzlichen Bestimmungen für Brandschutztüren und Feststellanlagen in Potsdam und deutschlandweit bestens aus und beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen haben:

Brandschutztüren Potsdam: Die Feuerwiderstandsklassen

Brandschutztüren haben unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen. Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange eine Tür einem Feuer widerstehen kann, bis sie funktionsuntüchtig ist. Eine Tür, die dem Feuer 30 Minuten Widerstand leisten kann, wird mit T30 bezeichnet und gilt beispielsweise als feuerhemmend.

Diese Kennzeichnung befindet sich auf dem Typenschild der Tür. Sollte dieser Kennzeichnung eine 1 oder 2 folgen, so wird damit eine einflügelige Tür oder eine zweiflügelige Tür klassifiziert. RS als Zusatz gibt eine zusätzliche Rauchschutzfunktion der Tür an.

Wartungspflicht für Brandschutztüren

Um die Sicherheit im Falle eines Brandes zu gewährleisten, muss die Funktionstüchtigkeit der Brandschutztür jederzeit gegeben sein. Um dies sicherzustellen, wird eine Brandschutztür regelmäßig und fachkundig gewartet und instandgehalten. Das Wartungsintervall für Brandschutztüren beträgt in der Regel 1 Jahr. Hierfür muss qualifiziertes Fachpersonal beauftragt werden. Wir verfügen über dieses Fachpersonal und übernehmen gerne die Wartung Ihrer Brandschutztüren in Potsdam und deutschlandweit.

Feststellanlagen für Brandschutztüren

Brandschutztüren sind aufgrund ihrer Aufgabe immer geschlossen zu halten und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem am Schließen gehindert werden. Leider ist das ständige Öffnen oft lästig, gerade im Bereich von hoch frequentierten Fluren.

Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt es Feststellanlagen. Diese setzen den Schließmechanismus der Brandschutztür zeitweilig außer Kraft. Das geschieht mittels einer Feststellvorrichtung, wie beispielsweise einem Haftmagneten. Im Brandfall wird durch einen – zur Feststellanlage gehörigen – Brandmelder die Feststellvorrichtung deaktiviert und der Schließmechanismus der Brandschutztür kann wieder arbeiten. Zusätzlich zum automatischen Auslöser mit Stromversorgung gehört zu einer Feststellanlage immer auch ein Handauslöser. Die Tür kann zudem jederzeit durch Druck geschlossen werden.

Feststellanlagen Wartung Potsdam

Feststellanlagen bestehen aus mehreren Komponenten, die einwandfrei funktionieren müssen. Um die Funktionstüchtigkeit aufrechtzuerhalten, muss eine Feststellanlage regelmäßig fachkundig gewartet werden. Der Betreiber der Anlage muss dafür sorgen, dass die Wartung der Feststellanlage durchgeführt wird.

Genauso wie bei Brandschutztüren gilt für Feststellanlagen die jährliche Wartung. Diese muss nach der Wartungsanleitung des Herstellers erfolgen und dokumentiert werden. Sprechen Sie uns gerne an, wir haben qualifiziertes Fachpersonal und übernehmen die Wartung Ihrer Feststellanlagen in Potsdam gerne.

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