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Brandschutztüren und Feststellanlagen Stade

Brandschutztüren Stade – Brandabschnitte sind baulich voneinander abgegrenzte Bereiche, die dazu dienen, einen Brand daran zu hindern, auf weitere Gebäudeteile überzutreten. Damit das gelingt, müssen auch Türen oder Tore, die diese Abschnitte miteinander verbinden, feuerbeständig sein. Deshalb werden hier Brandschutztüren verbaut. So kann die Ausbreitung eines Feuers verzögert oder sogar verhindert werden.

Brandschutztüren sind Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Wo genau der Einbau von Brandschutztüren in Stade vorgeschrieben ist, regelt die geltende Landesbauordnung. Brandschutztüren benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung, die Zulassungsnummer ist auf einem Schild an der Tür verzeichnet. Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Brandschutztür in Stade durch Sachkundige muss einmal jährlich erfolgen.

Brandschutztüren Kennzeichnung

Brandschutztüren unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Neben der Zulassungsnummer weist die Kennzeichnung auf der Tür den Hersteller, das Herstellungsjahr und, ganz wichtig, die Feuerwiderstandsklasse der Tür aus. Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange die Tür einem Feuer standhalten kann.

Übersicht Feuerwiderstandsklassen bei Brandschutztüren nach DIN 4102-5

Brandschutztüren ggf. mit Feststellanlagen sind Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102-5. Diese werden in die Feuerwiderstandsklassen T30 bis T180 eingestuft.

Für eine Brandschutztür mit der Kennzeichnung T30 bedeutet das, dass die Tür eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten aufweist.

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer Bauaufsichtliche Benennung
T30 30 Minuten feuerhemmend
T60 60 Minuten hochfeuerhemmend
T90 90 Minuten feuerbeständig
T120 120 Minuten hochfeuerbeständig
T180 180 Minuten höchstfeuerbeständig

Tabelle: Die Feuerwiderstandsklassen bei Brandschutztüren

Die Funktion einer Feststellanlage

Brandschutztüren sind grundsätzlich selbstschließend, d. h. sie fallen nach dem Öffnen automatisch wieder zu. Sie dürfen daran auch nicht durch Türkeile o. ä. gehindert werden. Soll eine Brandschutztür im Regelfall jedoch offenstehen, muss die Brandschutztür über eine Feststellanlage verfügen. Diese sorgt dafür, dass die Tür im Brandfall automatisch geschlossen wird.

Auch Ihre Feststellanlage in Stade muss regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft und gewartet werden.

Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung Stade

Betreiber von Gebäuden müssen gewährleisten, dass die geforderte regelmäßige Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen ordnungsgemäß durchgeführt wird. Welche Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen, steht in der Wartungsanleitung, die vom Hersteller mitgeliefert wird. Die Brandschutztüren Wartung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden.

Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen gerne Ihre Brandschutztüren Prüfung und Wartung in Stade.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich ein unverbindliches Angebot für die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen ein.

Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich weiterer Fragen zum Thema Brandschutz in Stade.

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Wir kommen nicht nur nach Stade – Unser Einzugsgebiet

Wir sind als Brandschutzunternehmen in Hamburg ansässig und unser Einzugsgebiet erstreckt sich auf den gesamten norddeutschen Raum und sogar darüber hinaus. Einen Überblick über unseren Leistungen und Einsatzorte finden Sie auch auf folgenden Seiten:

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