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Brandschutztüren und Feststellanlagen Heidelberg

Brandschutztüren Heidelberg – Brandschutztüren bzw. -tore sind Feuerschutzabschlüsse, die das Durchdringen von Feuer innerhalb eines Gebäudes verhindern, bzw. verzögern sollen. Sie sind Teil des baulichen Brandschutzes.

Nicht überall sind Brandschutztüren vorgeschrieben, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Büro- oder Industriebauten sind sie jedoch verpflichtend. Wo und welche Brandschutztür eingebaut werden muss, wird von der Musterbauordnung geregelt. Generell werden jedoch größere Flächen, lange Flure und Rettungswege mit Brandschutztüren untergliedert.

Die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren mit Feststellanlagen ist unverzichtbar. Für die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Heidelberg und Umgebung ist Safety Feuerlöschtechnik Ihr Fachbetrieb – nehmen Sie Kontakt auf.

Anforderungen an Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen spezielle Anforderungen erfüllen. Sie müssen

  • selbstschließend sein
  • eine Feuerwiderstandsklasse aufweisen
  • ein Kennzeichnungsschild besitzen
  • in Fluchtrichtung öffnen

Das Kennzeichnungsschild auf Brandschutztüren gibt den Hersteller (Herstellerkennung) und das Herstellungsjahr, die Feuerwiderstandsklasse und Angaben zur Überwachung an. Das Herstellungsjahr ist wichtig für die Zulassung der Tür durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Diese gilt für gewöhnlich für 5 Jahre und kann danach verlängert werden.

Das Schild muss immer vorhanden sein, fehlt es, wird die Tür vom Gesetzgeber nicht als Brandschutztür klassifiziert. Der Selbstschließmechanismus der Brandschutztür darf in seiner Funktion nicht durch Verkeilen o. ä. blockiert werden.

Brandschutztüren Heidelberg

Abb.: Brandschutztüren unterteilen lange Flure

Feuerwiderstandsklassen: Brandschutztüren Kennzeichnung

Für die auf dem Kennzeichnungsschild vermerkte Feuerwiderstandsklasse gilt seit 2019 die europäische Kennzeichnung von Brandschutztüren nach DIN EN 16034, die damit die deutsche DIN4102-5 ablöst.

Alte Kenn­­zeich­­nung DIN 4102-5 Feuer­­be­ständig­­keit An­for­derun­gen Neue Kenn­­zeich­­nung DIN EN 16034
T30 30 Min. feuerhemmend, dicht und selbstschließend EI2 30 C2 Sa
T60 60 Min. hochfeuerhemmend, dicht und selbstschließend EI2 60 C2 Sa
T90 90 Min. feuerbeständig, dicht und selbstschließend EI2 90 C2 Sa
T120 120 Min. hochfeuerbeständig, dicht und selbstschließend EI2 120 C2 Sa
T180 180 Min. höchstfeuerbeständig, dicht und selbstschließend EI2 180 C2 Sa

Die Kennzeichnung nach DIN EN 16034 enthält folgende Informationen:

Etanchèitè (Raumabschluss) – E
Isolierung – I
Zahl: Zeit in Minuten
Selbstschließend – C
Dichtschließend Sa

Neben diesen Standardkennzeichnungen können noch Ziffern für zweiflügelige Türen oder zusätzlichen Rauchschutz hinzukommen.

Brandschutztüren und Feststellanlagen

Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht am Schließen gehindert werden. In öffentlichen Gebäuden, oder generell in Bereichen mit hohem Personenverkehr, wird der Schließmechanismus von Brandschutztüren jedoch schnell als störend empfunden. Für ältere Personen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen werden Brandschutztüren sogar zu einem regelrechten Hindernis.

Um das zu umgehen, kann eine sogenannte Feststellanlage installiert werden. Diese Anlagen halten die Brandschutztür geöffnet, indem sie den Schließmechanismus der Tür kontrolliert außer Kraft setzen, bei einem Brand die Tür jedoch wieder automatisch schließen.

Feststellanlage Heidelberg: Komponenten und Funktionsweise

Feststellanlagen besitzen mindestens einen Brandmelder, eine Feststelleinrichtung, eine Auslösevorrichtung, einen manuellen Türschließer und eine Stromversorgung.

Die Feststellanlage (zum Beispiel Magnet) hält die Tür geöffnet und setzt so den Schließmechanismus der Tür außer Kraft. Die Auslösevorrichtung löst die Feststellanlage bei Bedarf aus und der Schließmechanismus der Tür greift wieder. Der Brandmelder (Rauchmelder oder Wärmemelder) wiederum löst die Auslösevorrichtung aus. Der manuelle Türschließer ermöglicht es, die Tür jederzeit per Hand zu schließen, löst also ebenfalls die Feststellanlage. Eine unabhängige Stromversorgung garantiert den Funktionsablauf der Anlage.

Brandschutztüren Heidelberg / Feststellanlage

Abb.: Brandschutztür mit Feststellanlage

Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung Heidelberg

Brandschutztüren verhindern bzw. verzögern das Durchdringen von Feuer. Dafür müssen sie immer geschlossen gehalten werden oder mit einer Feststellanlage ausgestattet sein. Egal, um welchen Fall es sich handelt: Das Schließen der Tür muss einwandfrei funktionieren.

Um die Funktion einer Brandschutztür mit/ohne Feststellanlage zu gewährleisten ist der Betreiber verpflichtet, diese regelmäßig warten zu lassen. Gewartet werden dürfen Brandschutztüren und Feststellanlagen ausschließlich durch befähigte Personen.

Die Wartung muss gemäß der Wartungsanleitung des Herstellers durchgeführt und dokumentiert werden. Sie ist in der Regel einmal jährlich durchzuführen.

Gerne übernehmen wir die Brandschutztüren Wartung / Feststellanlagen Wartung in Heidelberg und Umgebung. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.

Brandschutztüren Heidelberg – Wir sind Ihr Fachbetrieb

Als Fachbetrieb für den Brandschutz übernehmen wir nicht nur die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Heidelberg, sondern erbringen auch zahlreiche weitere Leistungen rund um den Brandschutz Heidelberg: