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Brandschutzbeauftragter Lübeck – Sicherheit im Betrieb

Brandschutzbeauftragter Lübeck – Als Brandschutzunternehmen stehen wir Ihnen bei allen Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz zur Verfügung. Zu den Aufgaben, die wir für Sie übernehmen, gehört auch unser Einsatz als externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen.

Ein externer Brandschutzbeauftragter kann die Sicherheit in Betrieben und an Arbeitsstätten signifikant erhöhen. Welche Aufgaben und Pflichten ein Brandschutzbeauftragter in Betrieben hat, lesen Sie im Folgenden. Wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Lübeck beauftragen möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Brandschutzbeauftragter: Aufgaben und Pflichten

Ein Brandschutzbeauftragter erfüllt zahlreiche Aufgaben rund um den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben. Er ist Ansprechpartner für alle Belange des betrieblichen Brandschutzes. Im Wesentlichen unterstützt und berät der Brandschutzbeauftragte den Arbeitgeber, wenn es um die Erfüllung der Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes geht.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten in die DGUV Information 205-003 aufgenommen. Der Aufgabenbereich umfasst u.a.:

  • Das Erstellen bzw. Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Das Mitwirken bei der Ermittlung und Beurteilung von Brandgefährdungen im Betrieb
  • Das Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • Das Mitwirken bei der Erstellung und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie behördlicher Anordnungen, die den Brandschutz betreffen
  • Die Beratung des Unternehmers bezüglich der Ausstattung der Arbeitsstätten mit den geeigneten Feuerlöscheinrichtungen und Löschmitteln
  • Die Kontrolle und ggf. Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Alarmplänen sowie Feuerwehrplänen
  • Die Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Die Meldung von Mängeln bzgl. des Brandschutzes und die Unterstützung bei der Beseitigung solcher Mängel
  • Die Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Brandschutzbegehungen
  • Die Unterstützung des Arbeitgebers bei den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Beschäftigten des Unternehmens
  • Die Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege, sowie die Kontrolle der Begehbarkeit der Flucht- und Rettungswege
  • Die Sicherstellung der regelmäßigen Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Die Dokumentation aller Tätigkeiten

Allerdings muss ein Brandschutzbeauftragter nicht zwingend alle diese Aufgaben übernehmen. Welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen genau übernehmen soll, wird bei der Bestellung des Brandschutzbeauftragten durch den Unternehmer schriftlich festgehalten.

Wer kann Brand­schutz­beauf­tragter werden?

Es kann sowohl ein Betriebsangehöriger als auch eine externe Person zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden. Bei der Benennung eines Betriebsangehörigen ist zu beachten, dass dem Brandschutzbeauftragten genügend Zeit für die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben zur Verfügung steht. Zudem muss der Brandschutzbeauftragte eine entsprechende Ausbildung absolvieren und in regelmäßigen Abständen an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten liegen damit auf der Hand:

  • Es entstehen keine Kosten für Ausbildung, Weiterbildung sowie Lehrmaterialien und Fachliteratur
  • Es muss keine Arbeitszeit für die Ausübung der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter sowie für Aus- und Weiterbildung investiert werden

Die Bestellung eines Brand­schutz­beauf­tragten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in Deutschland nicht grundsätzlich gesetzlich verpflichtend. Jedoch kann ein Brandschutzbeauftragter beispielsweise aufgrund behördlicher Auflagen oder aufgrund länderspezifischer Regelungen im Baurecht vorgeschrieben sein.

Ein Brandschutzbeauftragter untersteht direkt der Geschäftsleitung und wird immer direkt von dieser bestellt. Bei der Bestellung werden die Aufgaben, die der Brandschutzbeauftragte übernehmen soll, schriftlich festgehalten. Der Brandschutzbeauftragte benötigt Einblick in alle wichtigen, den Brandschutz betreffenden Informationen, daher muss bei der Bestellung eine Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten, wie z.B. das Brandschutzkonzept, erfolgen.

Brandschutzbeauftragter Lübeck – Wir sind für Sie im Einsatz

Als Brandschutzunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg werden wir für Sie als Brandschutzbeauftragter in Lübeck und ganz Deutschland tätig. Haben Sie noch Fragen zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten oder möchten Sie einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Lübeck bestellen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich unserer anderen Leistungen rund um den Brandschutz in Lübeck:

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Als Brandschutzunternehmen bieten wir ein umfangreiches Leistungspaket rund um den vorbeugenden Brandschutz. Unsere Mitarbeiter sind deutschlandweit für Sie im Einsatz:

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