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Brandschutzbeauftragter Geesthacht

Brandschutzbeauftragter Geesthacht – Wenn Sie für Ihren Betrieb einen Brandschutzbeauftragten benötigen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Denn wir als Fachunternehmen für den Brandschutz werden als externer Brandschutzbeauftragter in Geesthacht und deutschlandweit für Sie tätig.

Als Ihr Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen beratend und unterstützend in den Belangen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: Brandschutzbeauftragter Geesthacht – Ihre Anfrage.

Zuständigkeiten eines Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte sind prinzipiell für die Sicherheit im Unternehmen zuständig. Sie unterstützen den Arbeitgeber im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, Gefahrenquellen zu entdecken und zu minimieren. Sie sind Ansprechpartner für Betriebsangehörige und sorgen für die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen.

Brandschutzbeauftragte aktualisieren die Brandschutzordnung, Notfall- und Rettungspläne und sind beratend tätig, wenn es um Investitionen in den betrieblichen Brandschutz geht. Dabei unterstehen Brandschutzbeauftragte der Geschäftsführung und haben keine Weisungsbefugnis.

Brandschutzbeauftragte sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese umfassen in einem Zeitraum von 3 Jahren 16 Unterrichtseinheiten. Auf diese Weise werden Brandschutzbeauftragte mit Neuerungen im Brandschutz vertraut gemacht und vorhandenes Wissen wird aufgefrischt und vertieft.

Brandschutzbeauftragte werden vom Arbeitgeber bestellt, dabei kann ein Firmenangehöriger, der entsprechend ausgebildet ist, benannt werden, es kann aber auch eine externe Person bestellt werden. Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten ist, dass kein Kosten und Ausfallzeiten für die Aus- und Weiterbildung entstehen.

Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer – was ist der Unterschied?

Brandschutzbeauftragte stehen dem Arbeitgeber in den Bereichen des baulichen, des anlagentechnische und des organisatorischen Brandschutzes zur Seite. Dabei übernehmen sie zahlreiche Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz und sind dabei direkt dem Arbeitgeber unterstellt.

Sie helfen, die Sicherheit der Arbeitnehmer eines Betriebes zu gewährleisten, indem sie Gefahrenquellen erkennen und minimieren und auf die Einhaltung der Brandschutzordnung achten. Sie kümmern sich um die korrekte Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen, die Fortschreibung der Brandschutzordnung und aktualisieren ggf. Flucht- und Rettungspläne, sowie Alarmpläne und Feuerwehrpläne.

Der Brandschutzbeauftragte wird durch Brandschutzhelfer in seinen Aufgaben unterstützt.

Brandschutzhelfer sind Personen, die im Falle eines Brandes helfen. Beispielsweise bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes, bei der Evakuierung des Gebäudes und bei der Einweisung der Rettungskräfte. Brandschutzhelfer müssen verantwortungsvolle, zuverlässige Personen sein, die auch in kritischen Situationen souverän handeln. Die Benennung von Brandschutzhelfern in einem Unternehmen ist verpflichtend. Personen, die zum Brandschutzhelfer benannt werden sollen, müssen eine entsprechende Brandschutzhelfer Ausbildung absolvieren.

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer stehen in engem Kontakt zueinander und arbeiten zusammen für die Sicherheit der Arbeitnehmer des Betriebes. Die Ausbildung und die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind jedoch weitaus umfangreicher und er ist dem Brandschutzhelfer übergeordnet.

Sammelpunkt für die Evakuierung

Abb.: Sammelpunkt im Falle einer Evakuierung des Gebäudes

Brandschutzbeauftragte sind nicht generell verpflichtend, können aber unter bestimmten Umständen notwendig sein, z.B. wenn die Feuerversicherung einen Brandschutzbeauftragten fordert. Es kann sowohl ein Firmeninterner als auch eine externe Person als Brandschutzbeauftragter bestellt werden.

Brandschutzhelfer sind in jedem Betrieb verpflichtend zu benennen – es handelt sich immer interne Personen. Als Faustregel gilt hier, dass mind. 5% der Beschäftigten die Aufgabe eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Gerne werden wir für Sie als externer Brandschutzbeauftragter in Geesthacht und Umgebung tätig – sprechen Sie uns an!

Brandschutzbeauftragter Geesthacht – Wir werden für Sie tätig