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Brandschutz­beauf­tragter Quickborn

Brandschutzbeauftragter Quickborn – Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber bestellt und steht diesem bei allen Fragen rund um den vorbeugenden, betrieblichen Brandschutz zur Verfügung. Brandschutzbeauftragte spielen demnach eine wichtige Rolle, wenn es um die Sicherheit in Betrieben geht.

Zum Brandschutzbeauftragten benannt werden kann sowohl ein Firmenangehöriger als auch eine externe Person mit entsprechender Qualifikation. Gerne werden wir für Sie als externer Brandschutzbeauftragter in Quickborn oder Umgebung tätig – sprechen Sie uns an!

Welche Aufgaben kann ein Brandschutzbeauftragter übernehmen?

Der Brand­schutz­beauf­tragte steht dem Unternehmer als Ansprechpartner für alle den betrieblichen Brandschutz betreffenden Fragen zur Verfügung und erfüllt darüber hinaus weitere, dem vorbeugenden Brandschutz dienende Aufgaben. Welche Aufgaben er genau übernehmen soll, wird im Bestellungsschreiben definiert. In der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ sind die Aufgaben, die einem Brandschutzbeauftragten übertragen werden können, genau definiert. Hier werden u.a. folgende Aufgaben genannt:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Das Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und des Brandschutzkonzeptes
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Wahl der Löschmittel
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Unterstützung bei regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

Wer kann / darf Brand­schutz­beauf­tragter werden?

Es kann sowohl ein Betriebsangehöriger als auch eine externe Person zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden. Soll ein Betriebsangehöriger bestellt werden soll, muss dieser zunächst eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich.

Wird ein externer Brandschutzbeauftragter bestellt, fallen für den Arbeitgeber die Kosten für Aus- und Weiterbildung weg und es entstehen auch keine Personalzusatzkosten, daher kann diese Variante u. U. günstiger für den Arbeitgeber sein.

Nicht zu verwechseln ist der Brandschutzbeauftragte mit dem Brandschutzhelfer. Letztere sind immer Betriebsangehörige, denn es müssen zu jedem Zeitpunkt ausreichend Brandschutzhelfer im Betrieb anwesend sein. Auch Brandschutzhelfer benötigen eine Schulung, bevor sie diese Aufgabe wahrnehmen können, diese ist jedoch nicht so umfangreich, wie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Mehr über Brandschutzhelfer, die Brandschutzhelfer-Pflicht und die Brandschutzhelfer Ausbildung lesen Sie hier: Brandschutzschulung Quickborn.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder ein Angebot für die Bereitstellung eines externen Brandschutzbeauftragten für Quickborn oder Umgebung möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Brandschutz­beauf­tragter Quickborn: Pflicht in Betrieben?

In Deutschland besteht zwar keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, die Bestellung kann aber von einzelnen Bundesländern im jeweils gültigen Baurecht vorgeschrieben werden. In Quickborn ist das die Landesbauverordnung für Schleswig-Holstein. Möglich ist auch, dass der Feuerversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordert.

Aber auch, wenn ein Brandschutzbeauftragter nicht notwendig ist, kann die Bestellung sinnvoll sein, denn er erhöht in jedem Falle die Sicherheit in Betrieben, was den Brandschutz angeht.

Brandschutzbeauftragter Quickborn - die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Abb.: Die Erstellung der Brandschutzordnung gehört zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Externer Brandschutzbeauftragter Quickborn

Wenn Sie für Ihr Unternehmen in Quickborn einen Brandschutzbeauftragten benötigen, sind Sie bei uns richtig. Wir stehen Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter für Quickborn und Umgebung sowie deutschlandweit zur Seite. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot, nehmen Sie Kontakt auf.

Als Brandschutzunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg und weiteren Niederlassungen in ganz Deutschland werden wir auch in allen weiteren Belangen rund um den vorbeugenden Brandschutz Quickborn für Sie tätig, informieren Sie sich auch unter folgenden Links: