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Brandschutztüren und Feststellanlagen Quickborn

Brandschutztüren Quickborn – Brandschutztüren werden dem vorbeugendem Brandschutz zugeordnet und sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse. Sie haben vornehmlich die wichtige Funktion, das Vordringen des Feuers innerhalb eines Gebäudes zu hemmen, und so Rettungsmaßnahmen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen und Schäden zu reduzieren.

Brandschutztüren müssen dabei zwei wichtige Kriterien erfüllen. Sie müssen

  1. eine Feuerwiderstandsklasse aufweisen
  2. selbstschließend sein

Brandschutztüren ermöglichen es, Gebäudeteile in sogenannte Brandabschnitte zu untergliedern, die Brandgase, Feuer und Hitze abschotten.

Wo Feuerschutzabschlüsse mittels Brandschutztüren zu montieren sind, wird in Quickborn durch die Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein und ggf. Sonderbauvorschriften geregelt. Generell gilt jedoch, dass Räume mit einer Grundfläche von 1600 m2 oder einer Länge von über 40 m in Brandabschnitte unterteilt werden müssen.

Brandschutztüren Quickborn: Feuerwiderstandsklassen

Brandschutztüren werden Feuerwiderstandsklassen zugeordnet. Feuerwiderstandsklassen geben an, wie lange (in Minuten) ein Bauteil, in diesem Fall die Brandschutztür, dem Feuer widersteht, bis es nicht mehr funktionstüchtig ist.

Diese Zeit beträgt je nach Widerstandsklasse 30 (feuerhemmend), 60 (hochfeuerhemmend) oder 90 Minuten (feuerbeständig) und wird der Brandklassenbezeichnung für das Bauteil hinzugefügt. Bei einer Brandschutztür steht vor der Zahl der Buchstabe T. Bei Brandschutztüren kann auf die Widerstandsklasse noch eine 1 für eine einflügelige bzw. eine 2 für eine zweiflügelige Tür folgen.

Eine vollständige Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse für eine Brandschutztür wäre also z. B. T 60 oder auch T 60-1.

Feststellanlagen Quickborn – Aufbau und Funktion

Brandschutztüren müssen selbstschließend sein. Um das Schließen der Tür – auch im Ernstfall – zu gewährleisten, kommen beispielsweise Türschließer, Türantriebe oder Feststellanlagen zum Einsatz.

Feststellanlagen haben hier einen besonderen Stellenwert. Obgleich Brandschutztüren selbstschließend sein müssen und das Offenhalten mittels Keil oder Ähnlichem nicht erlaubt ist, ist eine ständig geschlossene Tür im Alltag oftmals ein ärgerliches Hemmnis im Arbeitsablauf. Zudem sind Brandschutztüren oft schwer und von Menschen mit körperlicher Einschränkung kaum zu öffnen. Daher kann eine Brandschutztür mit einer Feststellanlage ergänzt werden, die das Offenhalten der Tür erlaubt. Der Schließmechanismus wird dann kontrolliert außer Kraft gesetzt, im Brandfall jedoch wird das selbständige Schließen der Tür veranlasst.

Feststellanlagen sind komplex. Sie bestehen aus mehreren Komponenten, die exakt ineinandergreifen müssen. Folgende Komponenten müssen vorhanden sein:

  • ein Brandmelder
  • Stromversorgung
  • Feststellvorrichtung (z. B. Magnetvorrichtung)
  • manuelle Auslösevorrichtung
  • signalverarbeitende Auslösevorrichtung
Feststellanlagen Handauslöser

Im Brandfall wird durch den Brandmelder die Feststellvorrichtung außer Kraft gesetzt, die Schließvorrichtung greift und die Tür schließt.

Bei zweiflügeligen Türen ist zudem eine Schließfolgeregelung wichtig, um das korrekte Schließen der Tür zu ermöglichen.

Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung Quickborn

Für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutztüren und Feststellanlagen sind der Türinhaber, der Hersteller sowie der Monteur, der die Wartung durchführt, verantwortlich.

Für den Hersteller gilt es eine Bauartgenehmigung/Verwendbarkeitsnachweis für seine Feststellanlage zu besitzen, die vom Deutschen Institut für Bautechnik ausgestellt wird, wenn die Anlage die Eignungsprüfung besteht. Die Zulassung für die Anlage gilt 5 Jahre und kann ggf. verlängert werden. Sollte dies nicht geschehen, so dürfen die betroffenen Anlagen zukünftig nicht mehr verbaut werden. Bereits eingebaute Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden, sofern sie den ursprünglichen Anforderungen weiterhin entsprechen und regelmäßig gewartet werden.

Der Betreiber sollte daher zwingend den Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers aufbewahren. Als Betreiber ist man zudem verpflichtet, die Anlage ständig betriebsfähig zu halten und in monatlichen Kontrollen auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Dies sollte protokolliert werden. Verpflichtend ist außerdem eine jährliche Wartung und Prüfung der Anlage durch eine Fachkraft. Wartung und Prüfung sind ebenfalls mit Zeitpunkt, Ergebnis und Umfang im Prüfbuch zu protokollieren.

Monteure / Wartungskräfte dürfen bei einem wartungs- oder instandhaltungsbedingten Austausch von Verschleißteilen oder einzelnen defekten Bestandteilen der Anlage ausschließlich Originalteile des Herstellers verwenden, die den Verwendbarkeitsnachweis haben. Andernfalls verliert die Anlage ihre Betriebserlaubnis.

In der DIN 14677 werden Richtlinien für Wartungsintervalle und Kompetenznachweise für Feststellanlagen geregelt.

Gerne übernehmen wir für Sie die Brandschutztüren Wartung / Feststellanlagen Wartung in Quickborn und Umgebung sowie deutschlandweit. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen bezüglich Brandschutztüren und Feststellanlagen sowie deren Wartung in Quickborn haben.