Flucht und Rettungspläne und Feuerwehrpläne Bonn
Flucht- und Rettungspläne sind grafische Darstellungen von Fluchtwegen, Notausgängen und Sicherheitsausrüstung in einem Gebäude. Sie dienen dazu, dass alle Anwesenden sich im Notfall schnell orientieren und das Gebäude auf dem schnellsten Weg verlassen können.
Feuerwehrpläne sind detaillierte Pläne, die den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude bzw. Gebäudekomplex dienen. Auch die Einsatzvorbereitung bei Brandfällen werden durch diese Übersichtspläne erleichtert.
Wir als Brandschutzunternehmen erstellen für Gebäude in Bonn und Umland DIN-gemäße Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne. Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Angebot an.
Inhalte von Flucht- & Rettungsplänen
Wichtige in Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnete Elemente sind
- der Standort des Betrachters
- Fluchtwege und Notausgänge
- Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Brandbekämpfungsmittel wie Feuerlöscher
- Sammelstellen
Wichtig bei Flucht- und Rettungsplänen ist, neben der Aktualität der Pläne, die übersichtliche Darstellung und gute Lesbarkeit. Die Darstellung muss farblich gestaltet und Fluchtwege deutlich in Grün gekennzeichnet sein. Neben den genannten Inhalten gehören immer auch eine Legende sowie die Hinweise „Verhalten im Brandfall“ und „Verhalten bei Unfällen“ zu den Inhalten des Flucht- & Rettungsplans.
Rechtliche Grundlage für Flucht- und Rettungspläne
Die Norm DIN ISO 23601 regelt die Gestaltung und Anbringung der Pläne, die Normenreihe ISO 7010 die Verwendung einheitlicher Sicherheitszeichen und Piktogramme.
Nach der Arbeitsstättenverordnung gilt, dass Flucht- und Rettungspläne zu erstellen sind, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Flucht- & Rettungspläne müssen eine Größe von mindestens DIN A3, Maßstab 1:250 haben und in einer Höhe von ca. 1,60 m befestigt sein.
Erstellung, Anbringung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen Bonn
Verantwortlich für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist der Arbeitgeber und/oder Betreiber des Gebäudes. Bei baulichen Veränderungen oder Änderungen von Brandschutzeinrichtungen müssen die Pläne sofort aktualisiert werden. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung der Pläne empfehlenswert, und eine Aktualisierung nach spätestens 2 Jahren.
Sprechen Sie uns gerne dazu an, denn wir als Brandschutzunternehmen verfügen über das notwendige Fachwissen und übernehmen gerne die Erstellung oder Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen im Raum Bonn.

Abb.: Fluchtpläne mit grün gekennzeichneten Fluchtwegen
Feuerwehrpläne Bonn: Zweck und Inhalt
Feuerwehrpläne helfen der Feuerwehr, sich schnell in einem Gebäude bzw. Gebäude-Komplex zurechtzufinden und sie unterstützen die Einsatzleitung bei der Planung und der Beurteilung von Rettungs- und Löschmaßnahmen. Feuerwehrpläne liefern wichtige Informationen über Angriffswege, Löscheinrichtungen, Fluchtwege, besondere Gefahren und die Lage der Brandmeldezentrale.
Ein vollständiger Feuerwehrplan besteht aus:
- einem Übersichtsplan
- Geschossplänen
- Sonderplänen wie z.B. RWA-Plänen
- allgemeinen, textlichen Objektinformation

Abb.: Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr
Feuerwehrpläne enthalten u.a. folgende Informationen:
- Allgemeine Objektinformationen und Ansprechpartner
- Eine Darstellung der baulichen Anlage
- Die Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
- Die Art der Gebäudenutzung
- Die Durchfahrtsbreiten und -höhen
- Die Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
- Die angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
- Den Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
- Die Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
- Angaben zu Trennwänden, Brandabschnitten
- Alle Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
- Aktuelle Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
- Die Lage von Bodeneinläufen
- Die Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom
Feuerwehrpläne: rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Feuerwehrpläne bildet die DIN 14095 “Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen”. Sie legt die Anforderungen an Inhalt, grafische Symbole und Erstellung fest. Ebenso wird hier vorgeschrieben, dass die Pläne stets dem aktuellen baulichen Zustand entsprechen und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft und aktualisiert werden müssen.
Feuerwehrpläne müssen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und genehmigt werden. Verantwortlich für die Erstellung von Feuerwehrplänen sind Bauherr, Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes. Ein Satz der finalen Feuerwehrpläne muss im Gebäude hinterlegt sein.
Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?
Die Anforderungen an Feuerwehrpläne sind hoch, daher dürfen Feuerwehrpläne laut DIN 14095 ausschließlich von fachkundigen Personen oder Dienstleistern erstellt werden. Da es sich bei Feuerwehrplänen um sicherheitsrelevante Dokumente handelt, dürfen keine Laien diese Dokumente erstellen. Wir als Fachunternehmen für den Brandschutz verfügen über das notwendige Fachwissen und übernehmen die Erstellung und die Aktualisierung von Feuerwehrplänen im Raum Bonn gerne für Sie.
Flucht- & Rettungspläne, Feuerwehrpläne und weitere Brandschutzpläne für Bonn
Wir erstellen und aktualisieren Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrlaufkarten und Zimmerpläne im Raum Bonn. Gerne übernehmen wir auch weitere Leistungen im Bereich Brandschutz Bonn, informieren Sie sich auf folgenden Seiten über unser Leistungsspektrum:
Übrigens: Wir sind deutschlandweit im Einsatz für Brandschutz und Sicherheit!
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