Brandschutztüren und Feststellanlagen Mühlheim an der Ruhr
Brandschutztüren und Feststellanlagen Mühlheim an der Ruhr – Brandschutztüren und -tore sind Bestandteil des baulichen Brandschutzes, da sie notwendige Öffnungen in Brandabschnitten verschließen und das Durchschlagen von Feuer in andere Gebäudebereiche verhindern bzw. verzögern. Brandschutztüren müssen immer geschlossen gehalten werden, dürfen nicht verkeilt oder verstellt werden. Soll eine Brandschutztür im Alltag offenstehen, z.B. wenn Barrierefreiheit es erfordert, muss eine Feststellanlage ergänzt werden.
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen zu Brandschutztüren und Feststellanlagen haben. Als Fachbetrieb für den Brandschutz übernehmen wir auch die regelmäßige Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Mühlheim an der Ruhr.
Wo werden Brandschutztüren eingesetzt?
Brandschutztüren werden vor allem in Gebäuden mit hohem Personenaufkommen installiert. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser, Versammlungsstätten sowie öffentliche Gebäude wie Behörden, aber auch Mehrparteienhäuser.
Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo Brandabschnitte voneinander getrennt werden müssen. Typische Einbauorte sind Öffnungen in Brandwänden, lange Flure sowie Zugänge zu Treppenräumen. Insbesondere entlang von Flucht- und Rettungswegen sind Brandschutztüren unverzichtbar.

Abb.: Brandschutztüren unterteilen lange Flure
Brandschutztüren retten Leben: Gesetzliche Grundlagen in Mülheim an der Ruhr
Brandschutztüren spielen eine zentrale Rolle im vorbeugenden Brandschutz in Mülheim an der Ruhr. Sie verhindern, dass sich Feuer und Rauch ungehindert auf andere Gebäudeteile ausbreiten, und schaffen im Brandfall wertvolle Zeit für die Evakuierung. So tragen Brandschutztüren entscheidend dazu bei, Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu minimieren.
Die rechtlichen Anforderungen an Brandschutztüren ergeben sich aus der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Sie bildet die Grundlage dafür, wann und in welcher Form Brandschutztüren eingesetzt werden müssen, um ein Gebäude brandschutztechnisch sicher auszuführen.
Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren
Brandschutztüren unterscheiden sich hinsichtlich der Feuerwiderstandsklassen. Diese gibt Auskunft darüber, wie lange eine Tür oder auch ein Tor einem Feuerangriff widerstehen kann, bis die Funktionstüchtigkeit und damit die Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist.
| Kennzeichnung | ||
| Bezeichnung | nach DIN EN 16034 | nach DIN 4102-5 |
| feuerhemmend (dicht- und selbstschließend) | EI2 30 C2 Sa. | T30 |
| hochfeuerhemmend (dicht- und selbstschließend) | EI2 60 C2 Sa | T60 |
| feuerbeständig (dicht- und selbstschließend) | EI2 90 C2 Sa | T90 |
| hochfeuerbeständig (dicht- und selbstschließend) | EI2 120 C2 Sa | T120 |
| höchstfeuerbeständig (dicht- und selbstschließend) | EI2 180 C2 Sa | T180 |
Brandschutztüren mit Feststellanlage
Brandschutztüren sind selbstschließend und dürfen nicht offengehalten werden. In Gebäuden mit hohem Personenaufkommen oder dort, wo Barrierefreiheit erforderlich ist, kann eine Brandschutztür im Alltag hinderlich sein. In diesem Fall können Brandschutztüren mit einer Feststellanlage ausgestattet werden.
Die Feststellanlage verfügt über eine Feststellvorrichtung, beispielsweise in Form eines Magneten, der die Tür im geöffneten Zustand hält. Im Brandfall wird über einen Brandmelder die Auslösevorrichtung aktiviert. Dadurch wird die Feststellvorrichtung unterbrochen und der Schließmechanismus der Tür setzt automatisch ein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Tür jederzeit manuell über einen in Türnähe angebrachten Schalter zu schließen. Auch durch leichten Druck auf das Türblatt kann der Schließvorgang jederzeit ausgelöst werden.
Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb ist bei einer Feststellanlage zwingend eine separate Stromversorgung erforderlich.

Abb.: Feststellanlagen bei Brandschutztüren sorgen für Barrierefreiheit
Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Mühlheim an der Ruhr
Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Für die Wartung ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Die Wartung muss einmal jährlich erfolgen und darf ausschließlich von einem Sachverständigen ausgeführt werden. Wir von Safety Feuerlöschtechnik als Brandschutzunternehmen verfügen über die nötige Sachkunden und bieten die Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung in Mühlheim an der Ruhr und Umgebung an – sprechen Sie uns an:
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