Kostenlose Hotline: 0800‑0001977

Brandschutzbeauftragter München

Brandschutzbeauftragter München – Brandschutzbeauftragte (BSB) sind für Gebäudeanlagen oder Unternehmen nicht grundsätzlich verpflichtend, jedoch können Sie aufgrund bestimmter Umstände oder Vorschriften zur Pflicht werden. Dies gilt beispielsweise

  • in Unternehmen mit großem Publikumsverkehr
  • bei Betrieben mit hoher Brandgefährdung
  • bei Gewerbeflächen mit einer Gesamtfläche von über 5000 m2
  • wenn der Feuerversicherer einen BSB fordert

Sollte ein Brandschutzbeauftragter für ihren Betrieb / ihr Unternehmen notwendig sein, so muss der Brandschutzbeauftragte nicht zwingend eine betriebsinterne Person sein. Es ist auch möglich, einen externen Brandschutzbeauftragten zu benennen.

Neben der Wartung von Brandschutzanlagen stehen wir als Brandschutzunternehmen auch als Brandschutzbeauftragte zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen rund um Brandschutzbeauftragte für München und Umgebung haben.

Betriebliche Stellung eines Brand­schutz­beauf­tragten

Der Brandschutzbeauftragte ist als Fachkraft für Brandschutzfragen zu sehen und direkt dem Arbeitgeber unterstellt. Dabei haben Brandschutzbeauftragte ausschließlich eine beratende Funktion. Sie sollten aufgrund ihres Fachwissens frühzeitig in jede den Brandschutz betreffende Maßnahme oder baulichen Veränderung mit eingebunden, bzw. zu Rate gezogen werden. Dies gilt auch für Fragen von Mitarbeitern zum Thema Brandschutz: Der Brandschutzbeauftragte ist hier die erste Anlaufstelle, egal um welchen Bereich des vorbeugenden Brandschutzes es sich handelt.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Der BSB ist Ansprechpartner für alle Belange des Brandschutzes und beratend in diesem Fachbereich für den Arbeitgeber tätig. Hinzu kommen jedoch weitere Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz, die dem Brandschutzbeauftragten übertragen werden können. Hier ein kleiner Auszug:

  • Die Erstellung bzw. die Weiterführung der betrieblichen Brandschutzordnung
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung, Durchsetzung und Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen (baulich, technisch oder organisatorisch) und -anweisungen, bzw. des Brandschutzkonzeptes
  • Die Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen wie Notfallbeleuchtung etc., Meldung und Beseitigung von Mängeln, sowie Kontrolle der Mängelbeseitigung
  • Die Organisation der Wartung von Brandschutzanlagen
  • Die Unterstützung der Unternehmensführung bei der Organisation von regelmäßigen Brandschutzunterweisungen und Brandschutzübungen

Welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte im jeweiligen Unternehmen übernehmen soll, wird im Bestellungsschreiben durch den Arbeitgeber festgehalten.

Der Aufgaben- und Pflichtenkatalog eins BSB ist in jedem Falle sehr umfangreich. Daher wird er von betriebsinternen Brandschutzhelfern unterstützt. Brandschutzhelfer sind im Gegensatz zum Brandschutzbeauftragten Pflicht in Betrieben. Sie sind immer interne Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

Brand­schutz­beauf­tragter München – Wir werden für Sie tätig

Als Brandschutzunternehmen verfügen wir über entsprechend zertifizierte Mitarbeiter, die für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig werden können. Ein externer Brandschutzbeauftragter hat für Sie den Vorteil, dass Sie als Unternehmer sich nicht um Aus- und Weiterbildung Ihres Brandschutzbeauftragten kümmern müssen. Wenn Sie also einen Brandschutzbeauftragten in München benötigen, sind wir gerne für Sie da.

Brandschutz München – weitere Leistungen

Übrigens: Wir sind nicht nur in München, sondern deutschlandweit für Sie rund um den Brandschutz im Einsatz.