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Brandschutztüren / Feststellanlagen München

Brandschutztüren München – Brandschutztüren sind Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie sind u.a. in langen Fluren, in Brandschutzwänden, an Notausgängen und Fluchtwegen eingebaut. Sie dienen dazu, notwendige Öffnungen/Durchgänge in Brandschutzwänden zu schließen und so im Falle eines Brandes die Ausbreitung des Feuers aufzuhalten. Bei Bedarf können Brandschutztüren mit einer Feststellanlage ausgerüstet werden.

Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen wie alle Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes regelmäßig geprüft und gewartet werden. Gerne übernehmen wir als Fachbetrieb für den Brandschutz die Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung in München und Umgebung, sprechen Sie uns an:

Welche Merkmale hat eine Brandschutztür?

Brandschutztüren müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • Sie müssen über eine Feuerwiderstandsklasse verfügen
  • Sie müssen immer selbstschließend sein.

Wichtig zu beachten ist, dass Brandschutztüren NIEMALS verkeilt oder in irgendeiner Form durch Gegenstände offengehalten werden dürfen, denn nur eine geschlossene Brandschutztür kann ihre Funktion erfüllen.

Rauchschutztür oder Brandschutztür

Brandschutztüren sind nicht zwangsläufig rauchdicht. Eine zusätzliche Dichtung kann jedoch eine Brandschutztür zu einer Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion machen. Die alte Bezeichnung würde dann beispielhaft lauten: T30RS. Die neue Bezeichnung EI2 30 C2 S200.

Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Brandschutztüren München – Die Feuerwiderstandsklassen

Brandschutztüren gibt es mit unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen. Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange eine Brandschutztür dem Feuer widerstehen kann, bevor sie funktionsuntüchtig wird. Dabei geht es nicht nur um das Türblatt, sondern auch um die Türzarge und die Beschläge.

Feuer­widerstands­klasse Funktions­erhalt / Min. Benennung
Alt (DIN 4102) Neu (DIN EN 13501-2)
T30 EI2 30 C5 Sa 30 feuerhemmend
T60 EI2 60 C5 Sa 60 hochfeuerhemmend
T90 EI2 90 C5 Sa 90 feuerbeständig
T120 EI2 120 C5 Sa 120 hochfeuerbeständig
T180 EI2 180 C5 Sa 180 höchstfeuerbeständig

E steht für „Étanchéité“ und bedeutet Raumabschluss

I steht für „Isolierung“. Dabei soll das Bauteil die Fähigkeit besitzen, die dem Feuer abgewandte Seite so weit zu isolieren, dass keine Gefährdung von Mensch und Tier besteht, bzw. eine Temperatur auf der dem Feuer abgewandten Seite nicht über 180°C liegt.

C steht für „Closing“, die Ziffer 5 gibt dabei die Dauerfunktionsprüfung von > 200 000 Zyklen an.

Sa steht für die dichtschließende Eigenschaft der Tür.

Kennzeichnung von Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen ein Zulassungsschild aufweisen. Dieses muss folgende Angaben aufweisen:

  • Die Feuerwiderstandsklasse
  • Name des Herstellers
  • Herstellungsjahr und ggf. Modellbezeichnung
  • Überwachung der Brandschutztür (Ü-Angabe)

Beim Kauf einer Brandschutztür erhält der Käufer einen Zulassungsbescheid. Hier wird unter anderem angegeben, wie die Tür einzubauen ist, welche Beschläge etc. zu verwenden sind. Außerdem sind hier nochmals alle Merkmale der Tür aufgelistet, der Hersteller wird genannt und auch der Wartungsablauf beschrieben.

Feststellanlagen für Brandschutztüren

Brandschutztüren sind immer selbstschließend und dürfen nicht offengehalten werden. Im Alltag ist dies jedoch oftmals – z.B. für körperlich eingeschränkte Personen, aber auch an Arbeitsstätten –  ein echtes Hindernis.

Hier besteht die Möglichkeit, die Brandschutztür mit einer sogenannten Feststellanlage auszustatten. Die Feststellanlage darf die Brandschutztür offenhalten. Sie setzt „den Schließmechanismus der Brandschutztür kontrolliert außer Kraft“, sorgt aber im Falle eines Brandes dafür, dass die Tür sofort geschlossen wird.

Funktionsweise und Komponenten einer Feststellanlage

Die Feststellanlage hält die Brandschutztür offen. Das geschieht durch die Feststellvorrichtung, zum Beispiel einem Magneten mit Ankerplatte. Eine Auslösevorrichtung wird im Brandfall durch den an der Tür befindlichen Brandmelder oder Rauchschalter aktiviert und unterbricht die Feststellvorrichtung:  Die Tür schließt. Zur Feststellanlage gehört weiterhin eine Energieversorgung und ein sich in der Nähe der Tür befindlicher Handauslöser. Mit dem Handauslöser kann die Tür jederzeit – auch im normalen Alltag –  geschlossen werden. Selbiges gilt für einen etwas festeren Druck auf das Türblatt.

Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung München

Der Arbeitgeber und somit der Betreiber der Brandschutztür ist für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Dementsprechend muss er dafür Sorge tragen, dass alle vorbeugenden Brandschutz-Maßnahmen ausgeführt werden und die Brandschutz-Anlagen funktionstüchtig sind. So muss er auch die Brandschutztüren und ggf. die Feststellanlagen regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, warten lassen.

Die Wartung einer Brandschutztür erfolgt nach Herstellerangaben und darf nur von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden. Jede Prüfung und Wartung, bzw. Instandhaltungsmaßnahme ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist zusammen mit dem Zulassungsbescheid der Brandschutztür vom Betreiber der Tür aufzubewahren.

Fachbetrieb für Brandschutztüren München

Gerne übernehmen wir als zertifizierter Fachbetrieb die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung in München und Umgebung, stellen Sie hier Ihre Anfrage: