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Brandschutzbeauftragter Osnabrück – Wir werden für Sie tätig

Brandschutzbeauftragter Osnabrück – Ein Brandschutzbeauftragter steht dem Arbeitgeber bzw. dem Unternehmer als Ansprechpartner und Berater zur Seite. Er wird vom Unternehmer bestellt und erfüllt verschiedene Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes. So trägt ein Brandschutzbeauftragter zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Die Benennung eines Brandschutzbeauftragten ist zwar nicht grundsätzlich für jedes Unternehmen verpflichtend, kann jedoch aufgrund jedoch aufgrund der Größe des Betriebes oder aufgrund einer erhöhten Brandgefahr vorgeschrieben sein.

Obgleich der Brandschutzbeauftragte vom Unternehmer bestellt wird, muss er keine betriebsinterne Person sein. Es kann auch ein externer Brandschutzbeauftragter benannt werden. In beiden Fällen werden die genauen Zuständigkeitsbereiche des Brandschutzbeauftragten und der Zeitbedarf schriftlich festgelegt.

Wir als Brandschutzunternehmen übernehmen gerne die Aufgabe eines externen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb in Osnabrück und Umgebung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und informieren Sie sich über unser Leistungsportfolio oder vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter steht der Unternehmensleitung beratend und unterstützend in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes zur Seite. Brandschutzbeauftragte haben in erster Linie die Aufgabe, vorbeugend im Brandschutz tätig zu sein. Es gilt also Gefahrenquellen zu erkennen und beratend tätig zu sein, um diese zu minimieren. Weitere Aufgaben sind unter anderem:

  • Brandschutzmaßnahmen zu überwachen und bei der Umsetzung mitzuwirken
  • Erstellung und Erweiterung der Brandschutzordnung
  • Kontrollieren von Flucht- und Rettungswegen auf Zugänglichkeit, Passierbarkeit und korrekte Kennzeichnung
  • Mängel im Bereich des Brandschutzes zu melden und bei der Beseitigung zu unterstützen
  • Beratung des Unternehmers bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Organisation von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Brandschutzeinrichtungen
  • Koordinierende Aufgaben wie das Planen, Organisieren und/oder Durchführen von Brandschutzübungen

Der Brandschutzbeauftragte untersteht direkt der Geschäftsführung, hat jedoch keine Weisungsbefugnis.

Brandschutzhelfer und Brandschutz­beauftragter – Was ist der Unterschied?

Ein Brandschutzhelfer darf nicht mit dem Brandschutzbeauftragten verwechselt oder gleichgesetzt werden. Während ein Brandschutzbeauftragter auch eine externe Person sein kann, ist ein Brandschutzhelfer immer eine betriebsinterne Person. Die Ernennung einer ausreichenden Anzahl an Brandschutzhelfern in Betrieben ist zudem immer verpflichtend und die nötige Anzahl an Brandschutzhelfern muss immer im Betrieb anwesend sein.

Die Aufgaben von Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragten überschneiden sich allerdings zum Teil, da der Brandschutzhelfer den Brandschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.

Brandschutzbeauftragter Osnabrück – Wir sind Ihr Partner

Gerne werden wir für Ihr Unternehmen in Osnabrück als Brandschutzbeauftragter tätig. Sollten Sie noch Fragen rund die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Osnabrück haben, kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!