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Brandschutztüren und Feststellanlagen Osnabrück

Brandschutztüren Osnabrück – Brandschutztüren sind Feuerschutzabschlüsse und sorgen dafür, dass sich ein Brand nicht so schnell in einem Gebäude ausbreiten kann. Sie dienen sowohl dem Personenschutz als auch dem Schutz von Sachwerten.

Brandschutztüren werden dem baulichen und, wenn sie über eine Feststellanlage verfügen, auch dem anlagentechnischen Brandschutz zugeordnet. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, müssen Brandschutztüren eine sogenannte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, selbstschließend sein und immer geschlossen gehalten werden.

Wo werden Brandschutztüren benötigt?

Brandschutztüren befinden sich vor allem im Bereich von Flucht- und Rettungswegen, wie z.B. Treppenhäusern. Zudem müssen sowohl lange Flure als auch Räume mit über einer Länge von über 40 Metern oder einer Grundfläche von über 1.600 m2 durch Türen in Brandabschnitte untergliedert werden.

Genaueres regeln die Landesbauordnungen sowie diverse Sonderbauvorschriften. Zu beachten sind die DIN 4102 bzw. die EU-Norm EN 16034.

Brandschutztüren unterteilen Flure

Abb: Brandschutztüren unterteilen Flure

Feuerwiderstandsklassen bei Brandschutztüren

Für Brandschutztüren gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen

  • Feuerhemmend
  • Hochfeuerhemmend
  • Feuerbeständig
  • Feuerwiderstandsfähig

Diese Feuerwiderstandsklassen gelten nicht nur für das Türblatt, sondern auch für die Türzarge, Türbeschläge oder Türantriebe.

Feuerhemmend bedeutet, dass die Tür 30 Minuten einem Feuerangriff widerstehen kann, bevor sie funktionsuntüchtig wird. Bei der Angabe „hochfeuerhemmend“ sind es 60 Minuten, bei „feuerbeständig“ 90 Minuten und bei „feuerwiderstandsfähig“ sogar 120 Minuten.

Brandschutztüren und Rauchschutztüren

Brandschutztüren verzögern die Ausbreitung von Feuer, Rauch hingegen kann sich bei normalen Brandschutztüren weiterhin im Gebäude ausbreiten. Durch eine zusätzliche Ausstattung kann eine Brandschutztür auch rauchdicht sein.

Spezielle Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung von Rauch, bzw. den giftigen Brandgasen. Sie sind ebenfalls speziell in Bereichen der Flucht- und Rettungswege zu finden und müssen, genauso wie Brandschutztüren, selbstschließend sein.

Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Brandschutztüren sind immer selbstschließend. Sind Flure und Treppenhäuser im Alltag stark frequentiert, oder werden sie von Kindern oder Menschen mit körperlicher Einschränkung genutzt, ist die Versuchung groß, die Türen durch Keile oder ähnlichem offenzuhalten. Dies jedoch ist grob fahrlässig und gesetzlich nicht gestattet.

Damit eine Brandschutztür im Alltag offenstehen darf, muss sie mit einer Feststellanlage ausgestattet werden.

Auch, wenn eine Feststellanlage vorhanden ist, muss die Tür jederzeit von Hand geschlossen werden können. Dafür sorgt der Handauslöser einer Feststellanlage.

Wie funktioniert die Feststellanlage?

Feststellanlagen halten Brandschutztüren offen indem sie den Schließmechanismus der Brandschutztür temporär außer Kraft setzen. Brandschutztüren sind so besser in den Alltag integrierbar und vor allem barrierefrei.

Feststellanlagen sind komplexe Anlagen, bei denen verschiedene Bestandteile zusammenwirken müssen. Zum einen muss eine Feststellvorrichtung vorhanden sein. Dies ist zumeist ein Magnet, mit dessen Hilfe die Tür offengehalten wird. Hinzu kommt ein Brandmelder, der im Brandfall die Feststellvorrichtung deaktiviert. Die Schließvorrichtung der Tür tritt wieder in Kraft und die Tür schließt sich. Hierfür ist eine Stromversorgung der Feststellanlage nötig. Im Falle eines Stromausfalls wird die Feststellvorrichtung automatisch durch eine Auslösevorrichtung deaktiviert.

Brandschutztüren Osnabrück / Feststellanlagen – Prüfung und Wartung

Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen jederzeit funktionstüchtig sein. Dafür sorgt die regelmäßige Brandschutztüren Prüfung und Wartung. Werden bei der Brandschutztüren Wartung Mängel festgestellt, so werden diese behoben. Die Wartung einer Brandschutztür hat grundsätzlich nach Herstellerangaben zu erfolgen. Dafür ist der Hersteller verpflichtet, eine Wartungsanleitung mitzuliefern. In der Regel muss eine Brandschutztür alle 12 Monate gewartet werden. Auch die Feststellanlage einer Brandschutztür ist mindestens einmal jährlich zu warten. Darüber hinaus muss alle drei Monate eine Funktionsprüfung stattfinden.

Wer darf Brandschutztüren und Feststellanlagen warten und prüfen?

Die reine Überprüfung einer Feststellanlage kann von einer eingewiesenen Person erfolgen. Die Wartung einer Feststellanlage und einer Brandschutztür muss und darf nur von einer Fachkraft mit entsprechendem Kompetenznachweis bzw. Zertifikat erfolgen.

Wir als Fachbetrieb für den Brandschutz verfügen über die entsprechenden Kompetenznachweise für die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen. Gerne übernehmen wir die Brandschutztüren Wartung und Prüfung bzw. die Wartung Ihrer Feststellanlagen in Osnabrück und Umgebung.

Brandschutztüren / Feststellanlagen Osnabrück – Bei uns sind Sie in guten Händen

Sorgen Sie für Sicherheit und lassen Sie Ihre Brandschutztüren und Feststellanlagen in Osnabrück regelmäßig prüfen, warten und instand halten. Wenn Sie noch Fragen rund um Brandschutztüren und Feststellanlagen haben, beraten wir Sie gerne.

Auch wenn Sie weitere Leistungen aus dem Bereich Brandschutz in Osnabrück beauftragen möchten, sind Sie bei uns in guten Händen. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen rund um den Brandschutz Osnabrück: