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Brandschutztüren und Feststellanlagen Seevetal

Brandschutztüren Seevetal – Brandschutztüren erfüllen im vorbeugendem Brandschutz eine wichtige Aufgabe: Sie verhindern, bzw. verzögern durch ihr feuerhemmendes oder feuerbeständiges Material ein Durchdringen des Feuers in andere Gebäudebereiche.

Wo in einem Gebäude Brandschutztüren oder auch Brandschutztore eingebaut werden müssen, ist in der jeweils geltenden Bauordnung festgeschrieben. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Im Allgemeinen gilt jedoch, dass Flure von einer Länge von mehr als 30 Metern durch Brandschutztüren unterteilt werden müssen.

Brandschutztüren weisen eine sogenannte Feuerwiderstandsklasse auf. Diese besagt, wie lange eine Tür einem Feuer ausgesetzt sein kann, bevor sie nicht mehr funktionstüchtig ist. Die Dauer wird dann durch die Angabe in Minuten bei der Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse wiedergegeben. Hier eine kleine Übersicht:

Feuerwiderstandsklassen
T30 feuerhemmend
T60 hoch-feuerhemmend
T90 feuerbeständig
T120 hoch-feuerbeständig

Allen Brandschutztüren ist gemein, dass sie selbstschließend sind und nicht durch Keile oder ähnliches offengehalten werden dürfen.

Eine Rauchschutztür hat im Gegensatz zu einer Brandschutztür nur die Aufgabe, das Durchdringen von Rauch zu verhindern, nicht das von Feuer. Hierfür ist sie mit einer umlaufenden Dichtung versehen. Umgekehrt hindert eine Brandschutztür nicht zwingend auch den Rauch am Durchdringen. Es gibt jedoch kombinierte Rauch-Brandschutztüren, die sowohl das Durchdringen von Feuer als auch von Rauch verhindern sollen.

Feststellanlagen für Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen selbstschließend sein und dürfen nicht offengehalten werden. Das widerspricht dem Sicherheitsgedanken. Jedoch ist es speziell in stark frequentierten Fluren oftmals lästig, ständig Türen öffnen zu müssen. Auch für die Barrierefreiheit ist diese Art der Bauweise nicht hilfreich. Für eine alltagstaugliche Version einer Brandschutztür werden daher Feststellanlagen eingebaut. Eine Feststellanlage hat die Aufgabe, das Schließen der Tür kontrolliert außer Kraft zu setzen. Heißt also, die Tür bleibt im Normalfall offen. Um aber im Brandfall dem vorbeugenden Brandschutz und der Sicherheit von Leben und Sachwerten zu genügen, muss eine Feststellanlage im Ernstfall das Schließen der Tür übernehmen. Hierfür sind Feststellanlagen mit verschiedenen Einzelkomponenten ausgestattet, die einen einwandfreien Funktionsablauf garantieren.

Aus welchen Komponenten besteht eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage ist mit

  • einer Energieversorgung ausgestattet. Fällt die Versorgungsspannung, muss das zum Schließen der Tür führen.
  • einer Feststelleinrichtung ausgestattet, die die Tür im normalen Alltag offenhält. Dies wird z.B. durch einen Magneten erreicht.
  • mindestens einem Rauchschalter ausgestattet, der im Brandfall die Feststellanlage deaktiviert, damit die Tür schließt.
  • mindestens einem manuellen Türschließer ausgestattet, der im Bedarfsfall und unabhängig von einem Brand die Feststellanlage deaktiviert und die Tür schließen lässt.

Feststellanlagen Zulassung und Dokumentation

Feststellanlagen benötigen eine Zulassung vom Deutsche Institut für Bautechnik. Diese Zulassung ist im Regelfall für fünf Jahre gültig und kann dann verlängert werden. Sollte eine Zulassung abgelaufen sein, so dürfen diese Feststellanlagen nicht mehr verbaut werden. Eingebaute Anlagen sind von einem Ablauf der Zulassung selbstverständlich ausgenommen.

Zu einer Feststellanlage gehört eine umfassende Dokumentation:

  • Die Beschreibung der Anlage und ihre Position im Gebäude
  • Das Abnahmeprotokoll für den korrekten Einbau der Anlage
  • Die Zulassung der Anlage durch das Deutsche Institut für Bautechnik
  • Die Wartungsanleitung des Herstellers
  • Das Instandhaltungsprotokoll mit den Angaben zum Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Wartung.

Feststellanlagen-Instandhaltungspflicht Seevetal

Um die Sicherheit von Leben und Sachwerten zu garantieren, sind Sie als Betreiber einer Feststellanlage dazu verpflichtet, diese ständig in voller Funktionstüchtigkeit zu halten. Dazu gehört auch, die Anlage nach Herstellerangaben zu prüfen und warten zu lassen. Dies muss mindestens einmal jährlich geschehen und darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden.

Die Wartung und Prüfung muss nach Herstellerangaben erfolgen. Dabei ist eine korrekte Dokumentation der Wartung und Instandhaltung wichtig.

Zur Wartung an sich gehören neben der Dokumentation im entsprechenden Wartungsbuch folgende Arbeiten:

  • Prüfen der Dokumente der Feststallanlage auf Übereinstimmung und Richtigkeit
  • Prüfen des Handauslösers
  • Prüfen der Auslösevorrichtung, bzw. des Rauchschalters
  • Zurückstellen des Rauchschalters aus dem Alarm in die neutrale Position
  • Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigung oder Beeinträchtigung durch Staub o. ä., ggf. Reinigung der Bestandteile
  • Austausch von defekten Bestandteilen nach Angaben des Herstellers der Feststellanlage
  • Prüfen der Anlage bei Energieausfall

Wir als Fachunternehmen übernehmen die sachkundige Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Seevetal und im gesamten norddeutschen Raum. Wenn Sie eine Feststellanlagen Wartung in Seevetal in Auftrag geben möchten, kontaktieren Sie uns.

Weitere Leistungen rund um den Brandschutz in Seevetal:

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Übrigens sind wir deutschlandweit rund um den Brandschutz für Sie im Einsatz:

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